Die Bewohnerin eines Pflegeheims im Kreis Lippe darf wegen Corona nicht länger isoliert werden. Das Verwaltungsgericht Minden gab in einem Eilverfahren dem Antrag der Frau statt, wie das Gericht am Donnerstag zu der Entscheidung vom Vortag mitteilte. Sie klagt gegen eine Allgemeinverfügung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums.
In dieser Verfügung vom 31. August 2020 wird vorgegeben, dass Pflegebedürftige isoliert werden müssen, bei denen bei einem konkreten Anlass eine Corona-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Das Verwaltungsgericht Minden kritisiert für diesen Schritt die fehlende Rechtsgrundlage. Außerdem wird in dem Beschluss bemängelt, dass die Pflegeeinrichtung selbst entscheidet, wer isoliert wird - und nicht die zuständige Behörde. Auch sei die Formulierung „konkreter Anlass“ in der Verfügung zu ungenau (Az.: 7 L 729/2).
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Minden hat Signalwirkung. Denn in vielen Bundesländern wurde das allgemeine Betretungsverbot aufgehoben und an die Einrichtungen delegiert. Doch freiheitsentziehende Maßnahmen der Isolation bedürfen hoheitsrechtlicher Entscheidungen“, sagte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz zu dem Beschluss.
Der Staat dürfte sich nicht vor der Verantwortung drücken, wenn es um Eingriffe in die Grundrechte der Pflegeheimbewohner gehe. Die Bundesländer seien aufgefordert, ihre Corona-Schutzverordnungen für Pflegeheime zu überprüfen, sagte Brysch. Sollte die Entscheidung aus Minden rechtskräftig werden, „dann hat das Schwarze-Peter-Spiel vieler Landesregierungen ein Ende.“