Die Bundesregierung will die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie vereinheitlichen und verschärfen. So soll etwa die Teilnehmerzahl bei Feiern im privaten Bereich auf 25 begrenzt werden, wie aus der Beschlussvorlage für die Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten hervorgeht. Großveranstaltungen soll es frühestens im Januar wieder geben, für Verstöße gegen die Maskenpflicht soll ein bundesweites Mindestbußgeld gelten. Merkel und die Länderchefs begannen am späten Vormittag mit ihren Gesprächen per Videokonferenz. Wegen der in den vergangenen Wochen wieder deutlich gestiegenen Infektionszahlen stehen sie unter Handlungsdruck. Im Vorfeld hatten mehrere Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten für mehr Einheitlichkeit plädiert - die Vorstellungen über die konkreten Vorschriften gingen dabei aber auseinander.
Teilnehmerzahl bei Privatfeiern wegen Corona auf 25 begrenzt
Nach Vorstellung der Bundesregierung sollen wegen der Corona-Pandemie nur noch maximal 25 Menschen an Feiern im Privatbereich teilnehmen. „Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Begrenzung auf 25 Teilnehmer solle bei Zusammenkünften „in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken“ gelten. Bei „privaten Veranstaltungen und Feiern außerhalb des Privatbereichs“ sollten 50 Teilnehmer erlaubt sein. Auch bei privaten Feiern solle „wo immer möglich“ ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. „Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.“ Großveranstaltungen sollen bis Jahresende verboten bleiben. Dies gelte etwa für „Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen“, heißt es in der Vorlage.
Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht: mindestens 50 Euro
Zudem sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht, etwa im Nahverkehr, künftig bundesweit mit mindestens 50 Euro geahndet werden. „Alle Länder werden das Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro festlegen“, so die Beschlussvorlage. Auch für den zuletzt besonders kontrovers diskutierten Umgang mit Reiserückkehrern macht das Papier Vorschläge. Die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten sollen am 15. September enden - dann sind in allen Bundesländern die Sommerferien vorbei. Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die keinen frischen, negativen Corona-Test vorweisen können, müssen sich nach der Einreise testen lassen und in der Zwischenzeit in Quarantäne begeben. In der Beschlussvorlage wird nun vorgeschlagen, dass „eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich“ sein soll. So soll vermieden werden, dass „Infektionen am Ende des Aufenthalts im Risikogebietes oder während der Rückreise nicht erfasst werden“.
Präsenzunterricht nicht überall möglich
Der Abschnitt ist in der Vorlage allerdings in Klammern gesetzt, was darauf hindeutet, dass zu diesem Punkt größere Diskussionen erwartet werden.
Das Papier betont außerdem die Bedeutung des Schulbetriebs. Es würden „große Anstrengungen unternommen“, um Präsenzunterricht zu ermöglichen „und dort, wo dies nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen“. Die Kultusminister sollen „insbesondere in Hinblick auf die Maskenpflicht im Kontext des Schulbetriebes“ einheitliche Maßstäbe verabreden.
Schulschließungen und „weitgreifende Quarantäneanordnungen“ sollen möglichst vermieden werden. „Insbesondere für die Fälle, wo dies dennoch unvermeidbar ist, wird der Bund die gesetzlichen Grundlagen so ändern, dass das Kinderkrankentagegeld für GKV-Versicherte in diesem Jahr für jedes Elternteil für fünf zusätzliche Tage und für Alleinerziehende für zehn zusätzliche Tage gewährt wird“, heißt es weiter. Das wäre jeweils eine Erhöhung im 50 Prozent.