Bürgerinnen und Bürger müssen sich ab Ende Juni an den bisher kostenlosen Corona-Schnelltests mit drei Euro beteiligen. Dies sieht die neue Testverordnung vor, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin vorstellte. Nur für Kleinkinder, besonders gefährdete Gruppen und beim Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sollen die Bürgertests kostenlos bleiben.
Lauterbach begründete die Änderung mit den hohen Kosten für den Bundeshaushalt, die derzeit bei rund einer Milliarde Euro pro Monat lägen. „Das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten“, sagte der Minister, der sich demnach mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf die Neuregelung einigte.
Keine kostenlosen Tests mehr für Konzertbesuche und Familienfeste
Lauterbach zufolge werden die Kosten für den Bund durch die Bürgertests bis Jahresende nun noch mit 2,7 Milliarden Euro veranschlagt. Ohne die Einführung der Eigenbeteiligung wären es demnach fünf Milliarden Euro gewesen.
Kostenlose Tests etwa für den Besuch von Konzerten oder Familienfesten werde es nicht mehr geben, sagte Lauterbach. Gratis blieben sie aber für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und all diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Der Erstattungspreis für die Schnelltests wird vom Bund gleichzeitig von 11,50 auf 9,50 Euro gesenkt. Damit zahlt der Staat fortan im Normalfall 6,50 Euro und die Bürger drei Euro. Lauterbach betonte aber, es gebe die Möglichkeit, dass die Länder „den Anteil der Bürger an den Tests“ übernähmen. Damit könnten sie vor Ort „auf ein erhöhtes Ausbruchsgeschehen reagieren“.
24 Juni 2022
AFP
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