Bundestag: Ampel-Parteien verteidigen Corona-Impfpflicht (dpa)
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Die Ampel-Parteien haben im Bundestag ihre Pläne zur Einführung einer ersten Corona-Impfpflicht in Deutschland verteidigt. Bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht gehe es um eine Güterabwägung, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar am Dienstag in Berlin. Sie verwies darauf, dass sich hilfsbedürftige Menschen etwa in Pflegeheimen nicht aussuchen könnten, von wem sie behandelt würden. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen sei unabdingbar.

Ab 15. März einen Corona-Impfnachweis

Der Bundestag debattierte in erster Lesung über die Pläne von SPD, Grünen und FDP. Vorgesehen ist, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten oder auch Geburtshäusern ab 15. März einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Zudem sollen Impfungen künftig auch von Zahnärzten oder Apothekern durchgeführt werden können. Die Länder sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen wie Restaurantschließungen zu ergreifen. Die Änderungen sollen noch diese Woche beschlossen werden. Auch die Gesundheitspolitikerinnen der Grünen und der FDP, Maria Klein-Schmeink und Christine Aschenberg-Dugnus, argumentierten mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem Schutz der besonders gefährdeten Menschen, die in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen behandelt und betreut werden. Die aktuelle Corona-Situation sei „sehr ernst“, das zwinge zum Handeln, sagte Aschenberg-Dugnus.

CSU hält Schritt für verspätet Von Union und AfD kam scharfe Kritik. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Stracke sagte, das Vorgehen der Ampel sei keine effiziente Pandemiebekämpfung. Die Maßnahmen kämen zu spät. „Sie versuchen Lücken zu schließen, die Sie selber aufreißen.“ AfD-Fraktionschefin Alice Weidel warf den Ampel-Parteien Wahlbetrug vor. „Die Impfpflicht für Pflegekräfte (...) ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen“. Das Gesetz sei eine „unerhörte Grenzüberschreitung“.

dpa