Die Zahl der Asylanträge geht zurück - trotzdem dringt vor allem die Union darauf, dass Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung schneller außer Landes gebracht werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will dafür jetzt die Zuständigkeit der Bundespolizei für Abschiebungen massiv ausweiten. Die Bundespolizisten sollen sich im Rahmen ihrer Aufgaben künftig auch für bestimmte Fälle zuständig erklären können, die bislang Sache der Länder sind.
In einem Entwurf seines Hauses für ein neues Bundespolizeigesetz heißt es, die Zuständigkeit der Bundespolizisten für Fälle von unerlaubter Einreise solle sich künftig nicht nur auf Bahnhöfe und den 30-Kilometer-Bereich an der Grenze beschränken. Sie soll, wenn es nach dem Bundesinnenministerium geht, in Zukunft auch sogenannte Hauptverkehrsrouten umfassen, falls „aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Verkehrswege zur unerlaubten Einreise genutzt werden“. Also zum Beispiel Parkplätze an der Autobahn, auf denen Schleuser Migranten absetzen, oder Haltepunkte von Fernbussen. An diesen Orten sind bislang die Polizeibehörden der Bundesländer zuständig.
Die Bundespolizei soll sich, da wo sie ihre Aufgaben wahrnimmt, auch um die Abschiebung von Ausreisepflichtigen kümmern dürfen, die nicht erst kürzlich eingereist sind, sondern sich schon länger im Land aufhalten. Wenn ihr also beispielsweise bei einer Kontrolle am Bahnhof oder Flughafen jemand auffällt, dessen Touristenvisum schon lange abgelaufen ist. Als Argument führt Bundespolizei-Präsident Dieter Romann gerne den Fall des späteren Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri an.
Der abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien war im Juli 2016 in Friedrichshafen von Bundespolizisten in einem Fernbus angetroffen worden. Der polizeibekannte Islamist trug zwei gefälschte italienische Personaldokumente bei sich und wurde festgenommen. Zuständigkeitshalber übergaben sie ihn später der Landespolizei. Die Ausländerbehörde Friedrichshafen ordnete zwar Abschiebehaft an. Da man davon ausging, eine Abschiebung könne wegen fehlender Papiere nicht innerhalb von drei Monaten bewerkstelligt werden, kam er wieder frei. Am 19. Dezember 2016 tötete Amri in Berlin zwölf Menschen.
Ob die Bundespolizei in diesen und anderen Fällen wirklich besser arbeitet als die Behörden der Länder, muss sich allerdings erst noch erweisen. Der Entwurf sieht in jedem Fall vor, dass die Zuständigkeit nach spätestens sechs Monaten auf die Ausländerbehörde übergeht, wenn der Bundespolizei eine Abschiebung bis dahin nicht gelungen ist. Ob die Länder froh sind über diese Entlastung, oder ob sie weiter selbst verantwortlich bleiben wollen, wird sich zeigen.
Der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle sieht das Vorhaben skeptisch. „Kein Landes-Innenminister, der bei Trost ist, kann das gutheißen“, sagte er der dpa. „Besser wäre es, eine transparente Föderalismuskommission einzurichten, mit der die Aufgabenverteilung im Bereich der Inneren Sicherheit insgesamt evaluiert und neu aufgestellt wird.“
Doch es geht in der Gesetzesnovelle auch noch um ganz andere Fragen. Der Entwurf, der aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, erlaubt Bundespolizisten die Verwendung von Elektroschockern. Diese sogenannten Taser, die schon in einigen Bundesländern genutzt werden, verschießen Strom-Pfeile, die über dünne Drähte mit der Waffe verbunden sind. Die Stromschläge sollen einen Angreifer außer Gefecht setzen. Die Spezialeinheit der Bundespolizei - die GSG 9 - hat die Waffe bereits erprobt. Auch wenn der Elektroschocker die getroffene Person nur zeitweise ruhigstellen soll, kann eine tödliche Wirkung der Waffe nicht ausgeschlossen werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der
Polizei, Jörg Radek, sagte: „Wir müssen jetzt sehen, für
welche Art von Einsätzen wir das brauchen. Das muss erst noch
genau analysiert werden. Einige Kollegen sagen uns, dass sie das
vor allem zur Eigensicherung verwenden würden.“
Neu ist auch der Vorschlag, die Bundespolizei solle verdeckte Ermittler in Zukunft auch präventiv einsetzen dürfen. Bisher ist ihr das nur im Zuge von Ermittlungsverfahren gestattet. Denkbar wäre ein solcher Einsatz etwa, um Schleuserbanden auf die Schliche zu kommen. So könnte beispielsweise ein Polizist als Fernbusfahrer anheuern. Bisher darf die Bundespolizei das nicht. Einen Busfahrer als sogenannte Vertrauensperson zu gewinnen, die etwa über unerlaubte Einreisen Informationen liefert, ist ihr jetzt schon gestattet.
Das Innenministerium will außerdem, dass eine rechtliche Grundlage für den „finalen Rettungsschuss“ in besonderen Situationen wie Geiselnahmen und Terroranschlägen ins Bundespolizeigesetz aufgenommen wird. Die Frage, ob ihren Einsatzkräften dieser gezielte Todesschuss zur Abwehr einer akuten Gefahr - etwa bei Geiselnahmen - gestattet ist, betrifft vor allem die GSG 9.
Für aufgeregte Debatten hatte der Entwurf bisher aus einem anderen Grund gesorgt. In einer früheren Fassung war die Möglichkeit der Verwendungen von Systemen zur automatisierten Gesichtserkennung an Flughäfen und Bahnhöfen enthalten gewesen. Dabei können Aufnahmen aus Videokameras sozusagen live mit Gesichtsbildern aus Datenbanken der Polizei abgeglichen werden. Kurz vor Beginn der Ressortabstimmung hatte Seehofer diesen Passus gestrichen. Innenpolitiker der Union möchten ihn im parlamentarischen Verfahren wieder einfügen.
TRT Deutsch
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