In der Kontroverse um die staatlichen Ausgaben für Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) haben sich die Ampel-Fraktionen auf eine Lösung verständigt. Die Ausstattung für ehemalige Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler solle „künftig nicht mehr statusbezogen“ erfolgen, sondern sich „an den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt orientieren“, erklärten die Haushaltsexperten Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP) am Mittwoch.
Schröder nehme „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler mehr wahr“, erläuterten die drei Politiker. „Somit entfällt der Grund für die personelle und räumliche Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers.“ Schröders Büro werde „ruhend gestellt“. Das bedeutet zugleich, dass Schröders Ruhegehalt und sein Personenschutz weiter bezahlt werden.
„Keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ im Fall Schröder
„Der Haushaltsausschuss stellt fest, dass Bundeskanzler a. D. Schröder keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“, heißt es in einer Beschlussvorlage der Ampel-Fraktionen für den Haushaltsausschuss, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. „Das in dem Büro des Bundeskanzlers a. D. Schröder verbleibende Personal wickelt die Aufgaben des Büros ab.“ Freie Stellen würden nicht nachbesetzt, die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden dann andere Aufgaben wahrnehmen, ausgenommen der Personenschutz.
Angestrebt wird darüber hinaus eine generelle Regelung: „Der Haushaltsausschuss fordert die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler nach der fortwirkenden Verpflichtung aus dem Amt erfolgt und nicht statusbezogen", heißt es in dem Text. Die Regierung solle dem Ausschuss darüber berichten, ob weitere Regelungen notwendig seien.
Nicht erwähnt wird in der Beschlussvorlage die Kritik an Schröder wegen seiner engen Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie seiner Tätigkeit für russische Energieunternehmen. Festgezurrt werden soll die Neuregelung nach dem Willen der Ampel-Fraktionen in einem sogenannten Maßgabebeschluss während der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Etat 2022. Diese beginnt an diesem Donnerstag und dauert voraussichtlich bis in die Nacht zum Freitag.
Bezüge des Altkanzlers werden nicht angetastet
SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte in Berlin, auch in der Vergangenheit hätten frühere Bundeskanzler ihre Amtspflichten in unterschiedlicher Weise wahrgenommen. Bei Gerhard Schröder sei dies „offensichtlich nicht der Fall“. Die Bezüge Schröders würden nicht angetastet, weil dies „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“ wäre. Unklar blieb, was künftig die Kriterien dafür sein sollen, ob ein früherer Bundeskanzler oder eine -kanzlerin Verpflichtungen hinreichend nachkommt.
Vor den Ampel-Fraktionen hatte bereits die Union für die Beratungen im Haushaltsausschuss einen Antrag auf Streichung der Mittel für die Amtsausstattung Schröders angekündigt. Dabei sollte es laut Medienberichten auch um Mittel für Versorgungsleistungen und Reisekosten des Altkanzlers gehen.
Schröder hat Putin nicht wegen der russischen Invasion in der Ukraine verurteilt und ist auch nicht bereit, seine Ämter in der russischen Energiewirtschaft aufzugeben.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte deswegen am Dienstagabend auf einer Veranstaltung der „Zeit“ einen Ausschluss des Altkanzlers aus der SPD. Auf die Frage, ob dieser in der Partei bleiben könne, sagte sie „Ausschließen!“. Gegen Schröder läuft wegen seiner Russland-Verbindungen bereits ein Parteiordnungsverfahren, vonseiten der Parteispitze gibt es aber bisher keine Forderungen nach einem Ausschluss.