07.12.2017, Baden-Württemberg, Stuttgart: Das Schild des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg. (dpa)
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Die Wahl des AfD-Kandidaten am Mittwoch in den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof durch Abgeordnete des Landtags - nicht nur aus den Reihen der Partei selbst - hat in mehreren Parteien Empörung ausgelöst. „Verfassungsfeinde wählt man nicht in den Verfassungsgerichtshof“, schrieb die baden-württembergische SPD auf Twitter. „Bei Kandidat*innen der #NoAfD sagt man ‚Nein‘. Immer“, betonte der Grünen-Politiker Cem Özdemir. „Wenn Nazis Spiele spielen, dann erwarte ich von jedem, dass er den Rücken gerade macht“, schrieb der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke.
Ex-Linke-Bundeschef Bernd Riexinger twitterte: „Diese Wahl ist eine Schande. Die Braunen werden alles, aber sicher nicht diese Verfassung achten.“

Geschäftsordnung gibt AfD ein Vorschlagsrecht
Der AfD-Kandidat Bert Matthias Gärtner war am Mittwoch im Landtag in Stuttgart im dritten Wahlgang zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt worden. Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 77 Abgeordnete enthielten sich, 32 stimmten mit Nein. Die AfD-Fraktion besteht allerdings nur aus 17 Abgeordneten. Anfang Juli war er in zwei Wahlgängen noch klar durchgefallen.
SPD-Generalsekretär Sascha Binder betonte, die SPD habe in allen drei Wahlgängen gegen den AfD-Mann gestimmt. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, erklärte: „Für unsere Fraktion kann ich versichern: Kein grünes Fraktionsmitglied hat den AfD-Kandidaten gewählt. Es gab aus unseren Reihen ausschließlich Nein-Stimmen und Enthaltungen.“
In der CDU gab es nach Angaben des parlamentarischen Geschäftsführers Andreas Deuschle keine Absprachen für die geheime Wahl. „Klar ist: Als Christdemokraten lehnen wir eine Zusammenarbeit jeglicher Art mit der AfD entschlossen ab“, sagte Deuschle. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke erklärte: „Der FDP-Fraktion wurde empfohlen, den AfD-Kandidaten nicht zu wählen. Ansonsten war die Wahl geheim.“
Aus Sicht von AfD-Fraktionschef Bernd Gögel „verbieten sich alle Spekulationen über das Wahlverhalten der Parlamentarier anderer Parteien“. Dass Riexinger von „Schande“ rede, sage „alles über sein Denken und erst recht über den Zustand unserer Demokratie aus“.
Wahl auf neun Jahre
Der Gerichtshof mit Sitz in Stuttgart besteht aus neun Richtern - drei Berufsrichtern, drei Richtern mit Befähigung zum Richteramt und drei Personen, die diese Befähigung nicht haben. Der Landtag wählt die Mitglieder und ihre Stellvertreter für neun Jahre. Das Gericht entscheidet unter anderem über die Auslegung der Landesverfassung, über Anfechtungen von Wahlprüfungsentscheidungen und Volksabstimmungen.
Die Empörung erinnerte manche an die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD und CDU im Februar 2020. Das hatte eine Debatte darüber entfacht, dass keine der anderen Parteien gemeinsame Sache mit der AfD machen solle. Dass sich selbst Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dazu äußerte, die Wahl „unverzeihlich“ nannte und von Südafrika aus forderte, diese sei „rückgängig“ zu machen, hat inzwischen ein Nachspiel beim Bundesverfassungsgericht.
Gemäß Geschäftsordnung des Landtags habe die AfD das Vorschlagsrecht für eine Richterin oder einen Richter, führte Grünen-Politiker Sckerl aus. Daran „halten wir uns - wenn auch in diesem Fall zähneknirschend“. Hätte die Mehrheit der Abgeordneten Gärtner abgelehnt, hätte die AfD in jeder Sitzung einen neuen Kandidaten nominieren und das Parlament in Dauer-Wahlgänge zwingen können.

dpa