Die AfD-Fraktion im Bundestag sieht nach der Aufhebung der Immunität ihres Abgeordneten Stephan Brandner „keine Veranlassung“ für Konsequenzen. Die Fraktion habe sich bei der Abstimmung zur Immunitätsentscheidung am Donnerstagabend im Plenum enthalten, „weil sie den Ermittlungen nicht im Wege stehen will“, sagte ein Fraktionssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Hintergrund der Entscheidung im Bundestag sei ein Rechtsstreit zwischen Brandner und einer Journalistin.
Der Bundestag hatte am Donnerstagabend die Immunität Brandners aufgehoben. Die Ampel-Fraktionen, die Union sowie die Gruppen der Linken und des BSW stimmten dafür, die AfD enthielt sich. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner.
Laut dem Nachrichtenportal t-online führt Brandner den Rechtsstreit mit einer „Spiegel“-Journalistin, die er als „Faschistin“ bezeichnet haben soll. „Um in den von mir verwendeten Begriff auch nur ansatzweise Rechtswidriges hereininterpretieren zu wollen, fehlt mir die Phantasie“, sagte Brandner zu t-online. Er habe einen Begriff verwendet, der im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in Parlamentsdebatten „inflationär in Dutzenden Varianten“ verwendet werde.