Kritik an Schweizer Polizeigesetz: „Missachtung von demokratischen Rechten“ (Symbolbild) (dpa)
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Am vergangenen Sonntag hat die Schweiz im Wege einer Volksabstimmung einem Antiterrorgesetz zugestimmt. Doch das „Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus“ (PMT) setzt nach Auffassung von Kritikern demokratische Rechte des Einzelnen vielfach außer Kraft.

Laut dem Bericht der „Badischen Zeitung“ werde der Bundespolizei erlaubt, auch ohne hinreichende Beweise für ein Strafverfahren gegen so genannte „Gefährder“ einzuschreiten. Bei hinreichenden Anhaltspunkten für „Gefahr im Verzug“ brauche sie nicht einmal mehr die Anordnung eines Richters.

Mit den neuen Polizeimaßnahmen könne Freiheitsentzug bereits gegen Jugendliche ab 15 und teilweise sogar gegen Kinder ab zwölf Jahren verhängt werden. Es reiche dazu aus, wenn diese in den Augen der Polizei als „Gefährder“ erschienen. Für Personen ohne Schweizer Pass sei auch eine erleichterte Abschiebehaft möglich. Jede Missachtung von Bestimmungen des Gesetzes könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Im Falle des Verdachts auf „terroristische Aktivitäten“ dürfe die Polizei präventiv eingreifen. Doch die Definition von Terrorismus sei fragwürdig und werde von juristischen Experten scharf kritisiert. Die exakte Definition des Begriffs im Gesetz lautet: „Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.“

Kritik am Gesetz: „Ein Angriff auf die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung“

Kritiker halten das nunmehr geschaffene Instrumentarium für nicht erforderlich. Im geltenden Strafgesetzbuch gebe es jetzt bereits Bestimmungen, die die Vorbereitung einer Straftat in hinreichender Weise sanktionierten.

In einer Erklärung warnen 60 Juristen verschiedener Schweizer Universitäten, das Gesetz sei „ein Angriff auf die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung“. Jeder könne, ohne ein Verbrechen begangen zu haben, bis zu neun Monate unter Hausarrest gestellt werden. Wehren könnten sich Betroffene nur, indem sie „beweisen, dass sie in Zukunft nie ein Verbrechen begehen“, was „schlicht unmöglich“ sei.

Auch die UN-Beauftragte Fionnuala Ní Aoláin übte in einem Interview mit dem Onlinemagazin „Republik“ Kritik: Die Schweiz signalisiere anderen Staaten, „breite, vage, unpräzise und interpretierbare Definitionen von Terrorismus“ seien zulässig und statthaft. Den Umstand, dass dieses Signal aus der Schweiz komme, dürfe „nicht unterschätzt werden“.

TRT Deutsch