Die Flaggen der EU und von Polen (dpa)
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Der Streit zwischen der EU-Kommission und der polnischen Regierung wegen der Justizreformen in dem osteuropäischen Land spitzt sich weiter zu. Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova forderte am Dienstag mit Nachdruck die Aussetzung der Schaffung einer umstrittenen Disziplinarkammer für polnische Richter und drohte mit einer Geldstrafe. In ihrem zweiten „Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit“ in allen EU-Ländern beklagte die Brüsseler Behörde zudem angebliche weitere Rückschritte in Ungarn.

„Lassen Sie mich wiederholen, was wir schon oft gesagt haben: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht“, sagte Jourova. Die Regierung in Warschau habe deshalb bis zum 16. August, um Brüssel darüber zu informieren, wie sie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Disziplinarkammer umzusetzen gedenke. „Andernfalls wird die Kommission beim EuGH Strafzahlungen beantragen.“

EuGH gibt Brüssel recht

Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer des Obersten Gerichts. Brüssel bezweifelt die politische Unabhängigkeit dieses Gremiums und erhielt in dieser Frage vergangene Woche eine Bestätigung des EuGH. Polen hingegen hält die Kammer für ein wichtiges Instrument zur Eindämmung politischer Seilschaften auf die Justiz, wie sie zum Teil noch in die kommunistische Ära zurückreichten.

Zuvor hatten die Luxemburger EU-Richter bereits von Brüssel beantragte einstweilige Maßnahmen bewilligt, wonach die Disziplinarkammer noch vor dem Urteil ihre Arbeit einstellen müsse. Sie begründeten dies mit andernfalls drohendem nachhaltigen Schaden für die Gewaltenteilung in Polen.

„Die Kommission handelt in böser Absicht“

Warschau ist den Aufforderungen bislang nicht umfänglich nachgekommen. Regierungschef Mateusz Morawiecki wies stattdessen das polnische Verfassungsgericht an, zu prüfen, ob die Luxemburger EU-Richter nicht ihre Kompetenzen überschritten hätten. Die zuständigen Richter urteilten vergangene Woche, dass die Anordnungen aus Luxemburg nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.

Polens stellvertretender Justizminister Sebastian Kaleta kritisierte die EU am Dienstag scharf. „Die Kommission handelt in böser Absicht, verletzt vertragliche Standards und ignoriert die verfassungsmäßige Ordnung Polens“, schrieb er auf Twitter.

Rechtsstaatsbericht stellt Polen höchst negative Zeugnis aus

In ihrem sogenannten Rechtsstaatsbericht stellte die EU-Kommission nun ihrerseits Polen auch wegen angeblicher Mängel bei Pressefreiheit und Korruptionsbekämpfung ein höchst negatives Zeugnis aus. Ähnliche „systemische“ Probleme bescheinigte sie auch Ungarn, das ebenfalls seit Jahren wegen behaupteter rechtsstaatlicher Verfehlungen am Pranger der EU steht. Gegen beide Länder laufen Strafverfahren, die bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen könnten.

Der 2020 erstmals erstellte Rechtsstaatsbericht bewertet nach Angaben der Kommission anhand „einheitlicher und objektiver Kriterien“ die Lage in allen 27 EU-Ländern. Wie bereits im vergangenen Jahr hat Brüssel in einer ganzen Reihe von Ländern vermeintliche oder tatsächliche Probleme ausgemacht. Auch in Slowenien würden Journalisten von offizieller Seite angegangen, Österreich verzeichne ein kritisches Ausmaß staatlicher Werbeanzeigen in Medien und Deutschland reguliere Parteispenden nicht ausreichend, heißt es in dem Bericht. Aus vielen der betroffenen Länder hingegen heißt es, der Bericht sei ideologisch gefärbt und unterminiere die Souveränität der Mitgliedstaaten.

Kommission sieht dennoch positive Tendenz

Die Kommission sieht insgesamt aber eine positive Tendenz und Verbesserungen infolge des ersten Berichts. Mit Polen und Ungarn sei der Austausch allerdings „etwas komplizierter“, sagte Justizkommissar Didier Reynders.

Die SPD-Europaabgeordnete Katarina Barley forderte deshalb die Sperrung von EU-Geldern für die beiden Länder. „Die Kommission muss jetzt unmittelbar handeln“ und den EU-Rechtsstaatsmechanismus aktivieren, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).

Sanktionsmechanismus in Kraft, Kürzungen werden noch geprüft

Der Mechanismus, der die Kürzung europäischer Gelder bei behaupteten Rechtsstaatsverfehlungen ermöglicht, ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Um ein Veto Ungarns und Polens gegen das Gesetz auszuräumen, hatten die EU-Staats- und Regierungschefs aber zugesichert, dass Kürzungen erst erfolgen können, nachdem der EuGH das Instrument rechtlich geprüft hat. Das entsprechende Verfahren dauert noch an.

Die Grünen-Europapolitikerin Franziska Brantner forderte die Kommission auf, die Auszahlung der Gelder aus dem EU-Wiederaufbaufonds an die beiden Länder zu stoppen. Brüssel hat die Ausgabenpläne aus Warschau und Budapest noch nicht genehmigt. Die Kommission analysiere derzeit „sehr gründlich“, wie die Mitgliedstaaten die korrekte Vergabe der EU-Mittel organisieren wollen, sagte Kommissionsvizepräsidentin Jourova dazu.

AFP