Laut türkischen Diplomaten wird der Antrag von Türkiye, sich der Völkermordklage Südafrikas gegen Israel anzuschließen, die rechtlichen Argumente vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) stärken. Tel Aviv könne somit für die Kriegsverbrechen gegen das palästinensische Volk im Gazastreifen belangt werden, erklärten die Diplomaten gegenüber TRT am Mittwoch.
„Die Erklärung von Türkiye ist die umfangreichste der beteiligten Länder. Dieser rigorose Ansatz bietet dem IGH einen soliden rechtlichen Rahmen für die genaue Auslegung der Völkermordkonvention“, so die türkischen Beamten. Ankaras Vorlage betone die „Notwendigkeit von Maßnahmen zur Untersuchung und Verfolgung von Völkermord.“ Die umfassende Analyse von Türkiye könne „als wertvolle Referenz für künftige Fälle dienen und zur Entwicklung des humanitären Völkerrechts beitragen“, heißt es in der Erklärung weiter.
Die rechtlichen Argumente würden die Auffassung des IGH zur Besetzung palästinensischer Gebiete und zum illegalen Siedlungsbau unterstützen, heißt es weiter. „Diese Ausrichtung stärkt die rechtlichen Argumente von Türkiye und erhöht die Bedeutung seiner Intervention“.
Der IGH in Den Haag prüft derzeit eine im Dezember von Südafrika eingereichte Klage, in der Israel mit „Völkermord“ im Gazastreifen beschuldigt wird. Der IGH wies Israel daraufhin im Januar an, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um bei seinem Vorgehen gegen die Hamas im Gazastreifen Handlungen im Zusammenhang mit einem möglichen „Völkermord“ zu verhindern.
Im Mai ordnete das höchste UN-Gericht zudem einen Stopp der israelischen Angriffe auf Rafah im Süden des Gazastreifens an.
Israels eklatante Kriegsverbrechen
Laut türkischen Diplomatenkreisen ist der Hauptgrund für Israels eklatante „Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Akte des Völkermords“ die Wahrnehmung einer „Straffreiheit“. Israel glaube, dass es ohne jegliche Verantwortung und Konsequenzen handeln könne.
„Um diese Wahrnehmung zu beseitigen, muss die internationale Gemeinschaft schnell handeln, um sicherzustellen, dass Gerichte wie der IGH und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gerichtliche Entscheidungen treffen und dass diese Entscheidungen wirksam durchgesetzt werden“, so die türkischen Diplomaten weiter.
Als Unterzeichner der Völkermordkonvention von 1948 ist Türkiye nach internationalem Recht verpflichtet, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. „Die Intervention von Türkiye unterstreicht sein Bekenntnis zu diesen Verpflichtungen und schafft einen Präzedenzfall, dem andere Staaten folgen können, wenn es um schwere humanitäre Krisen geht.“
Nicaragua, Kolumbien, Libyen, Mexiko, Palästina und Spanien haben beantragt, dem Fall beizutreten. Der Gerichtshof hat noch nicht über diese Anträge entschieden.