Symbolbild: Das Logo des Messengerdienstes Telegram.  (Getty Images)
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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz könnte erstmals Konsequenzen für einen Messengerdienst haben. Das Bundesamt für Justiz führe zwei Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen Telegram, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums am Montag in Berlin bestätigte. Gründe seien das Fehlen eines im Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgeschrieben, leicht erkennbaren und unmittelbar erreichbaren Meldewegs für strafbare Inhalte sowie die fehlende Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten für Ersuchen von Gerichten in Deutschland, erläuterte sie.

Das Bundesamt für Justiz habe im Wege internationaler Rechtshilfe zwei Anhörungsschreiben an das Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesandt. Das Unternehmen habe nun Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Ein Sprecher des
Bundesinnenministeriums ergänzte, diese Antwort wolle man abwarten, bevor man über eventuelle Folgemaßnahmen spekulieren wolle. Der Sprecherin des Justizministeriums zufolge sind andere Messengerdienste für die deutsche Justiz „grundsätzlich erreichbar“.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll dafür sorgen, dass strafbare Inhalte im Netz verfolgt und gelöscht werden. Es definiert zudem Rechte von Nutzern, beispielsweise mit Blick auf ein Beschwerdesystem. Zudem müsse es einen transparenten Meldeweg für mutmaßlich strafbare Inhalte geben.

Das Gesetz verpflichtet Anbieter zudem, einen Ansprechpartner für die Behörden in Deutschland zu benennen. Der Messengerdienst Telegram gilt als besonders wenig reguliert und verspricht damit mehr Datenschutz und Sicherheit für Nutzer. Das Programm für den Austausch von Nachrichten, Fotos oder Videos geriet gleichzeitig in die Kritik, weil Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker dort erfolgreiche Kanäle unterhalten konnten. Für viele Personen und Formate, die wegen wiederholter Verstöße gegen Gemeinschaftsstandards von etablierten Social-Media-Plattformen gebannt wurden, ist Telegram zur Ausweichadresse geworden.

Artikelquelle: epd

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