Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag / Photo: DPA (dpa)
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im Verfahren gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu 64 Anträge von Staaten, Organisationen und Personen angenommen. Das teilte das höchste UN-Gericht in Den Haag am Dienstag mit. Der Chefankläger des IStGH, Karim Khan, hatte einen Erlass von Haftbefehlen gegen hochrangige Hamas-Mitglieder und israelische Vertreter beantragt.

Die USA, Deutschland, Palästina, Norwegen, Irland, die Tschechische Republik, Irland, Spanien, Brasilien, Argentinien, Südafrika, Bangladesch, Bolivien, Kolumbien, Chile und Mexiko (gemeinsam), die Union der Komoren, die Demokratische Republik Kongo und Dschibuti gehören demnach zu den Staaten, deren Anträge angenommen wurden. Der Antrag Großbritanniens war bereits Ende Juni vom IStGH angenommen worden.

Die Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC), die Arabische Liga, pro-israelische Vertreter, darunter US-Senator Lindsey Graham, und jüdische Akademiker wurden ebenfalls akzeptiert.

Der IStGH hatte kürzlich Staaten die Möglichkeit gegeben, im Verfahren über die beantragten Haftbefehle ihre Rechtsansichten zu äußern. Diese Möglichkeit besteht im Rahmen der sogenannten „Amicus Curiae“-Klausel der Internationalen Strafgerichtsbarkeit. Dazu mussten die Parteien bis zum 12. Juli einen Antrag beim IStGH einreichen. Die offiziellen Stellungnahmen dürfen nicht länger als 10 Seiten betragen und müssen bis spätestens 6. August dem IStGH vorliegen.

Die Staatsanwaltschaft des UN-Gerichts hatte am 20. Mai Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant wegen Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Chefankläger Karim Khan wirft Israel unter anderem „vorsätzliche Tötung“ und das Aushungern von Zivilisten vor. Ebenso wurden Haftbefehle gegen drei führende Hamas-Mitglieder, darunter Hamas-Chef Ismail Haniyyeh, beantragt.

TRT Deutsch