Deutscher wegen Weitergabe von Bundestagsgrundrissen angeklagt (Symbolbild) (dpa)
Folgen

Wegen der mutmaßlichen Weitergabe von Grundrissen aus dem Bundestag an den russischen Militärgeheimdienst GRU beginnt am Mittwoch vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen einen 56-Jährigen. Der Mitarbeiter einer für das Parlament tätigen Firma soll laut Anklage Dateien mit Grundrissen der Liegenschaften einem Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin übergeben haben. Die Bundesanwaltschaft erhob im Februar Anklage gegen den deutschen Staatsbürger wegen sogenannter geheimdienstlicher Agententätigkeit. Nach ihren Angaben arbeitete der als Jens F. identifizierte Beschuldigte für ein Unternehmen, das mehrfach als Dienstleister für den Bundestag tätig war.

Zugriff auf Dateien mit Grundrissen von Bundestagsgebäuden

Die Firma war beauftragt, „gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten“ in Bundestagsliegenschaften vorzunehmen. In diesem Zusammenhang soll F. Zugriff auf Dateien mit den Grundrissen von Bundestagsgebäuden gehabt haben. Spätestens zwischen Ende Juli und Anfang September 2017 habe er sich „aus eigenem Antrieb“ dazu entschlossen, diese Informationen an russische Geheimdienste weiterzugeben, erklärte die Bundesanwaltschaft. Er habe einem GRU-Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin einen Datenträger mit dem entsprechenden Dateien zukommen lassen.

GRU für Cyberangriff auf Bundestag verantwortlich?

Der Fall wird nun vor einem Staatsschutzsenat des Kammergerichts verhandelt. Zunächst wurden sechs Verhandlungstage bis Ende September angesetzt. Auch weitere Straftaten für den russischen Staat in Deutschland beschäftigen die hiesige Justiz. Bereits im Jahr soll der GRU einen Cyberangriff auf den Bundestag gestartet und unter anderem E-Mails von Abgeordneten gehackt haben. Im Mai 2020 erließ die Bundesanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen. Vor dem Berliner Kammergericht wird zudem seit fast einem Jahr im Fall des sogenannten Tiergartenmords verhandelt. Im August 2019 wurde in Berlin ein Georgier erschossen. Die Bundesanwaltschaft wirft einem angeklagten Russen vor, ihn im Auftrag des russischen Staats getötet zu haben. Das Opfer hatte im zweiten Tschetschenienkrieg gegen Russland gekämpft.

AFP