Lidl und Hugo Boss sollen einer NGO zufolge von Zwangsarbeit durch Uiguren in der zu China gehörigen Provinz Xinjiang profitieren (dpa)
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Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen mehrere deutsche Textilmarken und Händler gestellt. Unter anderem Hugo Boss und Lidl profitierten direkt oder indirekt von Zwangsarbeit durch Uiguren in der chinesischen Region Xinjiang, warf ihnen die Organisation am Montag in Berlin vor. Damit könnten die Unternehmen in Verbrechen gegen die Menschlichkeit involviert sein.

China zwinge Uiguren zur Zwangsarbeit in der Textilindustrie

Ernstzunehmende Berichte beispielsweise von Amnesty International legten nahe, dass das chinesische Regime Uiguren unter anderem zur Arbeit in der Textilindustrie zwinge, erklärte das ECCHR weiter. Die angezeigten Unternehmen ließen demnach ihren Zuliefererlisten zufolge aktuell oder bis vor kurzem in der Region Xinjiang produzieren. Das ECCHR forderte die Bundesanwaltschaft darum auf, „die mutmaßliche Zwangsarbeit und die mögliche rechtliche Verantwortung der Unternehmen zu untersuchen“. Die Karlsruher Behörde ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Die Leiterin des ECCHR-Programms Wirtschaft und Menschenrechte, Miriam Saage-Maaß, erklärte, es sei „inakzeptabel, dass europäische Regierungen China für Menschenrechtsverletzungen kritisieren“, während die Unternehmen „womöglich von der Ausbeutung der uigurischen Bevölkerung“ profitierten.

Lidl: „Null Toleranz“ gegenüber Zwangs- und Kinderarbeit

Hugo Boss erklärte auf Anfrage: „Wir gehen davon aus, dass bei der Herstellung unserer Waren unsere Werte und Standards eingehalten wurden und keine Rechtsverstöße vorliegen.“ Anderslautende Behauptungen des ECCHR weise das Unternehmen daher zurück. Hugo Boss toleriere „keinerlei Zwangs- oder Pflichtarbeit oder jegliche Form der modernen Sklaverei“. Lidl teilte auf Anfrage mit, seine „Null Toleranz“-Position gegenüber Zwangs- und Kinderarbeit sei Teil des schriftlich fixierten „Code of Conduct“, der Vertragspartner zur Einhaltung und Umsetzung von sozialen und ökologischen Standards verpflichte. „Sollten uns konkrete Sachverhalte bezüglich Verstößen gegen diese Bestimmungen vorliegen, gehen wir dem nach und leiten entsprechende Schritte ein.“ In diesem Zusammenhang sei es auch zu Sperrungen von Produktionsstätten gekommen, erklärte Lidl. Die Vorwürfe basierten auf alten Lieferantenlisten und bezögen sich auf vergangene Aufträge beziehungsweise Zeiträume, hieß es weiter.

AFP