Nach dem Berliner Verwaltungsgericht hat es nun auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgelehnt, der Bundesregierung im Eilverfahren die künftige Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel vorläufig zu verbieten. Eine Beschwerde gegen einen von insgesamt drei Beschlüssen des Verwaltungsgerichts wurde nach Angaben vom Freitag zurückgewiesen. An das Verwaltungsgericht hatten sich mehrere Palästinenser aus dem Gazastreifen gewandt.
Dieses wies die Anträge im Juni als unzulässig zurück. Noch lasse sich nicht absehen, was die Bundesregierung künftig überhaupt entscheiden müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, erklärte es. Es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Regierung Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen genehmigen werde. Dem schloss sich das Oberverwaltungsgericht nun an.
Gegen die Entscheidung der ersten Instanz hatten die aktuellen Antragsteller beim nächsthöheren Gericht Beschwerde eingelegt. Die Richter des 1. Senats schlossen sich jedoch der Auffassung der Kollegen an und wiesen die Beschwerde zurück.