Das Auswärtige Amt hat die Genehmigung von Siedlungen sowie die Legalisierung von israelischen Außenposten im Westjordanland durch die israelische Regierung scharf verurteilt. „Die israelische Politik des Siedlungsbaus in den besetzten palästinensischen Gebieten stellt einen gravierenden Verstoß gegen geltendes Völkerrecht dar und untergräbt die Bemühungen um eine Zweistaatenlösung. Der Ausbau von Siedlungen gefährdet den Frieden und die Sicherheit aller Menschen in der Region“, sagte der Sprecher des deutschen Außenministeriums am Freitag in Berlin.
„Wir fordern die israelische Regierung daher zur sofortigen Rücknahme der Beschlüsse auf“, fügte der Sprecher hinzu. Dass die Annahme des unter anderem von Israels rechtsextremem Finanzminister Bezalel Smotrich eingebrachten Vorhabens eine Reaktion auf die kürzliche Anerkennung Palästinas durch unterschiedliche Staaten sein solle, „erachten wir als besonders verstörend und zynisch“.
Eine dauerhafte Lösung des Konflikts könne es nur mit und nicht gegen eine reformierte Palästinensische Autonomiebehörde (PA) geben, sagte der Sprecher. „Alle Maßnahmen, die zu einer Schwächung der palästinensischen Behörde führen, lehnen wir deutlich ab.“
Israels Sicherheitskabinett hatte zuvor der Legalisierung von fünf Siedlungs-Außenposten im Westjordanland sowie Sanktionen gegen mehrere Vertreter der PA zugestimmt. Israelischen Medien zufolge will Smotrich im Gegenzug Schritte unternehmen, um die Steuergelder der Palästinensischen Autonomiebehörde freizugeben. Hintergrund seien internationale Befürchtungen, dass die Behörde zusammenbrechen könne.
Israels rechtsextremer Finanzminister Bezalel Smotrich hatte kürzlich angekündigt, er wolle der PA Mittel in Millionenhöhe vorenthalten und diese stattdessen an die Familien von israelische Kriegsopfern auszahlen. Israel sammelt im Auftrag der Behörde Steuern und Zölle ein, die ihr laut Oslo-Abkommen zustehen.
Im seit 1967 von Israel besetzten Westjordanland leben rund drei Millionen Palästinenser sowie etwa 700.000 Israelis in Siedlungen, die von der UNO als völkerrechtswidrig eingestuft werden.