Archivbild: Wahlurne in Türkiye / Photo: AA (AA)
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Millionen von türkischen Staatsbürgern, die im Ausland leben, bereiten sich auf die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 14. Mai vor. Dabei müssen bestimmte Fristen beachtet und Regeln eingehalten werden. Ein Überblick über bevorstehende Termine.

Registrierung im Wählerverzeichnis bis zum 2. April

Wahlberechtigt sind nur türkische Bürger, die auch im Wählerverzeichnis registriert sind. Auf der Internetseite des Hohen Wahlausschusses (YSK) kann jeder seit dem 20. März überprüfen, ob für ihn ein Eintrag vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Betroffenen spätestens bis zum 2. April an die nächste türkische Auslandsvertretung wenden und sich im Wählerverzeichnis registrieren lassen.

Genaue Bekanntgabe der Wahllokale am 12. April

Am 12. April wird die finale Version des Wählerverzeichnisses feststehen. Am selben Tag werden auch die Standorte der Wahllokale sowie die genauen Zeitfenster für den Urnengang publik gemacht.

Wahlbeginn am 27. April

Im Ausland beginnt der Urnengang für türkische Staatsbürger deutlich früher als in Türkiye. Bereits am 27. April dürfen die Stimmen in den türkischen Auslandsvertretungen und an Grenzübergängen abgegeben werden.

Letzter Wahltag für Auslandstürken: 9. Mai

Für Auslandstürken ist der letzte Wahltag für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen der 9. Mai. Wer bis dahin seine Stimme in keiner Auslandsvertretung abgeben konnte, darf nur noch bis zum 14. Mai den Urnengang an den Grenzübergängen nachholen.

TRT Deutsch