Ein Antrag von Türkiye auf die Anerkennung des Gerichts „Döner Kebab“ als „garantiert traditionelle Spezialität“ durch die Europäische Union stößt in Berlin auf Ablehnung. Der Antrag sei „mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen“ worden, erklärte ein Sprecher des Bundesernährungsministeriums am Mittwoch. Die türkischen Vorgaben entsprächen nicht den Standards der deutschen Gastronomie, ein solcher Eintrag hätte daher „enorme“ wirtschaftliche Auswirkungen.
Auch Drittstaaten können in der EU einen Antrag auf Schutz und Eintragung von Produktbezeichnungen stellen. Dies hat Türkiye für die Bezeichnung „Döner“ getan. In dem türkischen Antrag wird unter anderem die Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch ausgeschlossen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium ausführte. In Deutschland sei dies jedoch üblich und so auch in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches für die Produktbezeichnung „Döner Kebab“ beschrieben.
„Bei Annahme des unveränderten Antrags aus Türkiye wäre ein Eingriff in den deutschen Markt mit spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten“, erklärte das Ministerium. Döner, wie er in Deutschland hergestellt und verkauft wird, sei „nicht nur eine sehr beliebte Speise, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch eine einträgliche Einnahmequelle“.
Im Einklang mit den vorgesehenen EU-Verfahren habe deshalb die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Einspruch bei der EU-Kommission eingelegt, erklärte das Ministerium weiter. Die Brüsseler Behörde prüfe dies nun und leite gegebenenfalls ein „Konsultationsverfahren“ ein. In diesem Rahmen müssten sich Deutschland und die Türkei dann einigen.
Der Döner hatte im April bereits zu diplomatischen Verstimmungen geführt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier war mit einem Dönerspieß aus Berlin im Gepäck zum Staatsbesuch in die Türkei gereist. Die Geste kam in Türkiye jedoch nicht bei allen gut an.