Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat die Klage der terroristischen Organisation PKK auf Streichung von der EU-Terrorliste abgewiesen. Das berichtete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu am Mittwoch.
Die Aktionen der PKK können nicht als Teil des „Selbstbestimmungsrechts des kurdischen Volkes“ betrachtet werden, heißt es in dem Urteil. Der Einsatz von Waffengewalt zur allgemeinen Ausübung dieses Rechts sei nicht legitim. Die Terrororganisation PKK hatte die Klage vor einem Jahr eingereicht.
Für eine Ausnahme vom Verbot terroristischer Handlungen in bewaffneten Konflikten gebe es keine Grundlage im EU-Recht oder gar im Völkerrecht, begründete der Gerichtshof das Urteil. Zudem hätten sich die PKK-Angriffe auf touristische Einrichtungen und gegen die Zivilbevölkerung gerichtet. Damit bestätigte das Gericht am Mittwoch die Einschätzung des EU-Rates, dass von der PKK eine terroristische Gefahr ausgehe.
Der EU-Rat überprüft die Liste mindestens alle sechs Monate. Zudem verhängt er Sanktionen und friert Finanzen von Personen, Einrichtungen sowie Organisationen ein. Die Terrororganisation PKK wurde im Jahr 2002 in die Liste aufgenommen.
TRT Deutsch
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