Sollte die AfD nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen an einer Landesregierung beteiligt sein, würde das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz einem Medienbericht zufolge vom Informationsfluss der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten. Eine entsprechende Entscheidung sei bereits getroffen worden, berichteten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Donnerstagsausgaben) unter Berufung auf Sicherheitskreise im Bund und in den Ländern.
In Sachsen und Thüringen wird die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Dem Medienbericht zufolge besteht die Sorge, dass die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung Erkenntnisse eines Landesamtes für Verfassungsschutz an den Bundesverband oder andere Landesverbände weitergeben könnte. Diese könnten dann darauf reagieren. Insofern sei ein Stopp des Informationsflusses nur logisch, hieß es dem Bericht zufolge aus Sicherheitskreisen.
In Thüringen und Sachsen werden am 1. September neue Landtage gewählt. In Brandenburg wird am 22. September gewählt.