Symbolbild: An diesem Montag beginnt in Schleswig-Holstein das neue Schuljahr. (DPA) (dpa)
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Eine Lehrerin in Schleswig-Holstein, die wegen einer Lungenerkrankung zu den Corona-Risikogruppen gehört, muss nach einem Gerichtsbeschluss vorerst nicht in der Schule Präsenzunterricht geben. Das Verwaltungsgericht in Schleswig untersagte am Donnerstag dem Kieler Bildungsministerium, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen. Dagegen hat Schleswig-Holsteins Bildungsministerium nach eigenen Angaben Rechtsmittel eingelegt.

Ministerin Karin Prien (CDU) sagte am Freitag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, „es handelt sich um einen vorläufigen Zwischenbeschluss in einem Eilverfahren, in dem das Land noch nicht gehört wurde“. Zudem merkte sie an: „Es ist also noch nicht einmal im Eilverfahren eine abschließende Entscheidung getroffen worden.“

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Astrid Henke, forderte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin auf, angesichts der Gerichtsentscheidung „von ihrer bisherigen hartherzigen Linie“ abzurücken. Lehrkräfte, die zu Risikogruppen gehörten und ärztliche Atteste vorlegten, hätten schwere Vorerkrankungen und bräuchten wegen ihres gesundheitlichen Risikos einen besonderen Schutz bei ihrem Arbeitseinsatz.

Rund 1600 Lehrer haben in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, dass sie zu Corona-Risikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten könnten. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen.

Ministerin Prien hatte am Mittwoch bekräftigt, dass Lehrer wegen der geringen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein kein größeres Risiko in der Schule hätten als andere Berufsgruppen. Ihr sei die Gesundheit und das Wohlergehen der Lehrkräfte sehr wichtig. Die Gefährdungsbewertungen des betriebsärztlichen Dienstes orientierten sich an den Gegebenheiten des jeweiligen Arbeitsplatzes – und dies gelte es zu respektieren.

Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind etwa 20 ähnliche Klagen beim Verwaltungsgericht sowie bei Arbeitsgerichten anhängig. Der jetzt gefasste Beschluss sei die erste Gerichtsentscheidung hierzu in dem Bundesland.

dpa