Die pauschale Handydatenauswertung bei Asylsuchenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist nach einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig. Das verkündete die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch. „Das Verwaltungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, was wir seit Jahren sagen: Das BAMF verletzt mit seinen Handydatenauswertungen Grundrechte“, sagte die GFF-Juristin Lea Beckmann. Die GFF hatte zuvor beim Verwaltungsgerichts Berlin geklagt.
Die Praxis des Flüchtlingsamts gilt seit geraumer Zeit als umstritten. Bei Geflüchteten ohne gültigen Pass kann das BAMF Datenträger auslesen, um die Identität zu klären. Seit 2017 geschieht das auch ohne konkreten Verdacht. Das Auswertungsergebnis hat keinen Beweiswert im Asylverfahren.
Gegenstand der Auswertung können dabei viele Inhalte sein: Nachrichten, Fotos und Social-Media-Profile bis hin zu intimen Details auf Dating-Apps. Insgesamt ein schwerer und rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte, wie die GFF urteilt.
Umstrittenes Vorgehen beim Asylverfahren
Laut einer GFF-Studie von 2019 werden bei der Auswertung nur in ein bis zwei Prozent der Fälle eine andere Identität festgestellt, als zuvor angegeben wurde. Das Amt halte dennoch an der Praxis fest – ohne zuvor mildere Mittel zu prüfen.
Nach Ansicht des Gerichts seien deshalb die Voraussetzungen der gesetzlichen Grundlage für die BAMF-Praxis nicht erfüllt, teilte die GFF mit. Die Entscheidung stelle die gesamte Datenauswertung des BAMF in Frage, so die Juristin Beckmann.
Entscheidung zunächst nur in einem konkreten Fall
Die GFF werde nun abwarten, ob das BAMF gegen diese Entscheidung in Revision geht. Mit Einverständnis beider Parteien sei außerdem die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen worden.
Sollte das BAMF nun in Revision gehen, könne das höchste deutsche Verwaltungsgericht über die allgemeine Rechtmäßigkeit dieser Praxis entscheiden, so die GFF- Erklärung.