Knapp sieben Jahre nach der Ankündigung von Amokläufen an zwei Schulen und einer Bombendrohung gegen ein Sommerfest in Nordrhein-Westfalen muss der mutmaßliche Verfasser der Drohmails laut einem Urteil rund 40.000 Euro Gebühren für die damaligen Polizeieinsätze zahlen. Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage des Manns gegen eine entsprechende Behördenrechnung ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts hatte der Kläger die Drohmails im Mai 2013 verfasst. Betroffen waren demnach unter anderem die Realschule Heinsberg und die Hauptschule Hückelhoven. Der damals geständige Mann wurde von den Strafgerichten demnach letztlich zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. In dem Verwaltungsgerichtsverfahren gab er aber nun an, sein damaliges Geständnis sei falsch gewesen.
Dem schenkte das Aachener Verwaltungsgericht keinen Glauben. Vielmehr zeigte sich die Kammer überzeugt, dass der Kläger die Amokdrohungen versandt habe. Dies ergebe sich aus dem Ermittlungsergebnis der Polizei im Strafverfahren, den damaligen Feststellungen der Sachverständigen zur Persönlichkeitsstruktur des Klägers sowie letztlich auch seinem Geständnis.
Seine Aussage fast sechs Jahre nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Strafverfahren, das Geständnis sei falsch gewesen, sei eine Schutzbehauptung. Das Verwaltungsgericht verwies zugleich auf das nordrhein-westfälische Gebührengesetz, das eine Gebühr zwischen 50 und 100.000 Euro für einen Polizeieinsatz aufgrund einer vorgetäuschten Gefahrenlage vorsehe. Gegen das Urteil kann der Kläger die Zulassung der Berufung beantragen.
AFP
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