Solingen: Fünf Kinder vermutlich erstickt - Haftbefehl gegen Mutter (dpa)
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Die fünf tot aufgefundenen Kinder aus Solingen sind den Ermittlern zufolge vermutlich erstickt. Es gebe auch Hinweise, dass sie sediert worden seien, sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt am Freitag in Solingen, ohne Details zu nennen. Das habe die Obduktion der Leichen ergeben. Gegen die 27-jährige Mutter sei Haftbefehl erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Haftbefehl wegen fünffachen Mordes beantragt.

Die Frau habe die Tat ihrer eigenen Mutter in einem Whatsapp-Chat gestanden und sich dann in Düsseldorf vor einen Zug geworfen. Dabei habe sie schwere, aber nicht lebensgefährliche innere Verletzungen erlitten, sagte der Leiter der Mordkommission, Marcel Maierhofer. Die Ermittler verdächtigen nicht die Väter der Kinder.

Polizei und Staatsanwaltschaft gingen davon aus, dass die Frau die Tat in einem Zustand der emotionalen Überforderung begangen habe. Zuvor habe sie ein Jahr von ihrem letzten Mann, dem Vater von vier ihrer Kinder, getrennt gelebt, sagte Maierhofer.

Die fünf Kinder im Alter von einem bis acht Jahren hätten tot in ihren Kinderbetten gelegen, als die Einsatzkräfte am Donnerstag die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aufbrachen. Sie seien zwischen Mittwochnachmittag und Donnerstagvormittag getötet worden, sagte Maierhofer.

Ein elfjähriger Junge, der als einziger der sechs Geschwister überlebte, sei womöglich nur verschont worden, weil er zum Zeitpunkt der Tat in der Schule war, sagte der Leiter der Mordkommission. Die Vermutung sei aber noch nicht gesichert. Der Junge habe noch nicht befragt werden können. In einem schulischen Gruppenchat habe der Elfjährige kurz nach der Tat geschrieben, dass alle seine Geschwister tot seien, sagte Einsatzleiter Robert Gereci.

Die Familie war dem städtischen Jugendamt vor der Tat bereits bekannt. „Der Familie wurden von der Stadt Solingen erforderliche Unterstützungen gewährt. Das Jugendamt hat zusätzlich mögliche Hilfsangebote unterbreitet“, teilte die Stadt mit, ohne Details zu nennen. „Erkenntnisse zu Auffälligkeiten oder einer potentiellen Gefährdung der Kinder gab es zu keinem Zeitpunkt.“

dpa