Ein Landwirt tastet die Blätter einer Hanfpflanze auf einem Feld. / Photo: DPA (dpa)
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Nach der beschränkten Cannabis-Legalisierung für Volljährige kommen Vorbereitungen für Vereine zum Anbau größerer Mengen schleppend voran. Bundesweit gingen inzwischen rund 280 Anträge auf Erlaubnisse dafür ein, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zuständigen Länderbehörden ergab. An der Spitze liegt das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen mit bisher 69 Anträgen. In Niedersachsen mit 27 gestellten Anträgen wurden auch schon elf Erlaubnisse erteilt - in allen anderen Ländern zusammen sonst noch drei.

Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür zuerst eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Es gelten aber zahlreiche Auflagen. Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.

Genehmigungen bisher in vier Ländern

Größere Zahlen an Anträgen für Anbauvereine gingen unter anderem auch schon in Baden-Württemberg ein, wo es laut dem zuständigen Regierungspräsidium Freiburg inzwischen 47 Anträge sind. In Bayern wurden nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bis 28. August 24 Anträge gestellt. In beiden Ländern wurden aber bisher noch keine Erlaubnisse erteilt. Außer in Niedersachsen war dies vorerst nur in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz schon der Fall - erlaubt wurde in den drei Ländern jeweils eine erste Anbauvereinigung.

Angeben müssen Vereine in ihrem Antrag unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbauflächen, ihre voraussichtlichen Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Erlaubnis gilt dann laut Gesetz befristet für sieben Jahre, nach fünf Jahren kann sie verlängert werden. Zu rechnen ist mit drei Monaten Bearbeitungszeit.

Bekommen Vereine die Erlaubnis, gilt sie laut Gesetz befristet für sieben Jahre. Nach fünf Jahren kann sie verlängert werden. Auch für die Cannabis-Abgabe gibt es dann Vorgaben. Pro Tag sind höchstens 25 Gramm je Mitglied zulässig und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sind monatlich 30 Gramm mit maximal zehn Prozent des berauschenden Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt.

Konsumenten weiter auf Schwarzmarkt angewiesen

Bisher bleiben die Anträge unter den Erwartungen. Denn der bürokratische Aufwand ist hoch und viele Behörden kennen sich mit den entsprechenden Vorgaben nicht aus. Zudem können die ersten Ernten erst in etwa drei Monaten eingefahren werden. Damit bleiben Konsumenten, die nicht selbst anbauen, vom Schwarzmarkt abhängig.

Die in der Säule zwei geplante Etablierung von Cannabis-Fachgeschäften wird voraussichtlich erst in mehreren Jahren möglich sein. Zuvor sollen Modelprojekte erprobt werden. Doch auch hier gibt es bisher keine Fortschritte.

TRT Deutsch und Agenturen