„Reichsbürger“: Zweiter Terrorprozess gegen Gruppe Reuß beginnt / Photo: DPA (dpa)
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Sie sollen einen gewaltsamen Umsturz mit Sturm auf den Bundestag geplant haben: An diesem Dienstag beginnt in Frankfurt am Main der zweite Terrorprozess gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Der 72-Jährige ist als ein mutmaßlicher Rädelsführer angeklagt, er muss sich gemeinsam mit acht weiteren Männern und Frauen vor dem Oberlandesgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Unter ihnen befinden sich Ex-Bundeswehrsoldaten sowie eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete.

Das Verfahren ist das zweite von drei Mammutprozessen gegen die Gruppe von „Reichsbürgern“: Ende April hatte in Stuttgart der Prozess gegen mutmaßliche Vertreter des militärischen Arms begonnen. In München stehen ab dem 18. Juni die übrigen mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe vor Gericht. Die mutmaßlichen Verschwörer waren bei einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 aufgeflogen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilte mit: „Es ist gut, dass sich ab heute auch die mutmaßlichen Rädelsführer der bislang größten Terrorgruppe von Reichsbürgern vor Gericht verantworten müssen. Die Strafprozesse an drei Oberlandesgerichten gleichzeitig haben eine neue Dimension.“ Es handle sich bei den Angeklagten nicht um harmlose Spinner, sondern um gefährliche Terrorverdächtige. „Unsere Sicherheitsbehörden werden ihr hartes Vorgehen fortsetzen, bis wir militante Reichsbürger-Strukturen vollständig offengelegt und zerschlagen haben. Keiner in dieser extremistischen Szene sollte sich sicher fühlen.“

Ab August 2021 plante und bereitete sich die Gruppe laut Anklage auf einen Umsturz an „Tag X“ vor. Konkret hätte eine bewaffnete Gruppe in das Reichstagsgebäude in Berlin eindringen sollen, um dort Abgeordnete des Bundestags festzunehmen und so den Systemumsturz herbeizuführen. Man habe bei den Plänen bewusst Tote in Kauf genommen. Für die Pläne standen laut Bundesanwaltschaft rund 500.000 Euro und ein massives Waffenarsenal zur Verfügung.

Die Anklage lautet teils auch auf Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Konkrete Vorbereitungen wie die Rekrutierung militärischen Personals hätten stattgefunden. Die Angeklagten habe eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verbunden, hieß es von der Bundesanwaltschaft: „Sie folgten einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen.“

Eigene Staatsordnung ausgearbeitet

In Frankfurt stehen die mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht, Reuß sowie Rüdiger von Pescatore, der den militärischen Arm der Gruppe geleitet haben soll. Strukturen für eine eigene Staatsordnung sollen in Grundzügen ausgearbeitet gewesen sein, als Staatsoberhaupt hätte Reuß fungieren sollen. Für das Ressort Justiz hätte die ehemalige Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann zuständig sein sollen, die ebenfalls zu den Frankfurter Angeklagten zählt. Die sogenannten Reichsbürger in Deutschland behaupten, dass das Deutsche Reich (1871-1945) weiter existiert. Die Bundesrepublik und ihre Gesetze erkennen sie nicht an.

Für den Ausnahmeprozess gelten strengste Sicherheitsvorkehrungen. Am Stadtrand von Frankfurt wurde eigens eine Leichtbauhalle aus Metall mit rund 1300 Quadratmeter Fläche aufgebaut. Neben den neun Angeklagten werden fünf Richter, zwei Ergänzungsrichter und 25 Verteidiger im Prozess dabei sein. Rund 260 Zeugen sollen geladen werden. Die Dokumente zum Prozess sind laut dem Gericht in 801 Stehordnern abgelegt.

Statt der ursprünglich zehn Angeklagten treten in Frankfurt neun mutmaßliche „Reichsbürger“ vor die Richter. Norbert G. verstarb im März in einer Klinik, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts mitteilte.

Den Übrigen drohen laut Gericht bis zu zehn Jahre Haft, wenn sie in einem Anklagepunkt schuldig gesprochen werden. Im Falle mehrerer Schuldsprüche und einer Gesamtstrafe stünden maximal 15 Jahre Haft zu Buche. Für die Beschuldigten gilt bis zu einem etwaigen Urteil die Unschuldsvermutung.

dpa