Der Terrorprozess gegen die mutmaßliche „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß ist in Frankfurt am Main am Mittwoch mit einer weiteren Zeugenbefragung fortgesetzt worden. Der Kriminalhauptkommissar machte Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Frankfurter Unternehmers Reuß.
Vor dem Oberlandesgericht wurde der Kriminalbeamte vor allem zu seinen Ermittlungen zur „Gruppe Reuß“ befragt. Demnach war er hauptsächlich für die Vermögensermittlungen eingesetzt - dies habe Informationen zu Grundbucheinträgen, Immobilien, Firmen und Gewerbebeteiligungen beinhaltet.
So habe Reuß die Verfügung über mehrere Konten von in Großbritannien registrierten Firmen besessen. Man habe allerdings nicht klar sagen können, „diese Firma ist mit diesem und jenem Betätigungsfeld befasst“, sagte der Zeuge. Der Beamte machte auch Angaben zu mit Reuß in Verbindung stehenden Immobilien - etwa in Thüringen. Ursprünglich waren für den Verhandlungstag vier Zeugen geladen. Da die Befragung des ersten Zeugen allerdings bereits rund drei Stunden dauerte, wurden zwei wieder ausgeladen.
In Frankfurt wird neun Angeklagten vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Es soll ein bewaffneter Umsturz geplant gewesen sein. Dabei hätten die Angeklagten bewusst Tote in Kauf genommen, meint die Anklage. In Grundzügen sollen sie schon Strukturen für eine eigene Staatsordnung ausgearbeitet haben, Reuß habe man als Staatsoberhaupt vorgesehen. Bis zum Urteil gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Schon am Dienstag ging es vor dem Oberlandesgericht um Ermittlungsergebnisse zu den persönlichen Verhältnissen des mutmaßlichen Rädelsführers Reuß. Dabei standen Details wie Firmenbeteiligungen, Internetauftritte und Vereine, die Zahl seiner Autos sowie seine Finanzen, Konten und Wohnorte im Mittelpunkt.
Die Verteidiger hatten die Vorwürfe der Anklage bereits mehrfach zurückgewiesen. Reuß selbst wolle sich im Verlauf des Prozesses äußern, erklärten sie bereits am Dienstag. Wann diese Erklärung abgegeben werden soll, ist noch nicht bekannt.