Die rechtsextreme Kleinpartei III. Weg darf am Samstag im sächsischen Plauen mit maximal 125 Teilnehmern demonstrieren. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen in der Nacht entschieden. Es gab damit einer Beschwerde der Partei gegen ein Versammlungsverbot statt. Dieses hatte der zuständige Vogtlandkreis verhängt und das Verwaltungsgericht Chemnitz zunächst bestätigt. (Az.: 6 B 220/21)
Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts hat der Vogtlandkreis nicht begründen können, warum die Partei nicht in der Lage sein soll, eine Versammlung unter Beachtung der Corona-Regeln durchzuführen. Es sei nicht belegt, dass die Anmeldung der Demo unzuverlässig sei. Auch die Prognose des Verwaltungsgerichts, dass mit mehreren Hundert Teilnehmern zu rechnen sei, sei nicht belegt. Der III. Weg habe bestätigt, „dass er keine überregionale Werbung betrieben habe“.
Verboten bleibt dagegen ein Aufmarsch des III. Wegs in Leipzig. In diesem Fall folgte das OVG der Auffassung der Stadt Leipzig, dass die Versammlung wegen des Infektionsschutzes nicht vertretbar sei. Für den Aufzug in Leipzig sei in den sozialen Medien überregional geworben worden. (Az.: 6 B 221/21)
In Chemnitz darf nach dem Verbot eines Aufzugs im Erzgebirge die Kleinstpartei „Freie Sachsen“ am Abend demonstrieren. Erlaubt sind nach Angaben der Stadt maximal 200 Teilnehmer mit Abstand und Maske. Die Partei hatte ursprünglich am 1. Mai mit 500 Teilnehmern in Aue demonstrieren wollen. Der Erzgebirgskreis verbot die Versammlung jedoch wegen des Infektionsschutzes und der hohen Corona-Zahlen in der Region. Die Partei „Freie Sachsen“ hat sich im Winter formiert. Der Vorsitzende ist Martin Kohlmann, zuvor Mitgründer der rechtsextremen Vereinigung „Pro Chemnitz“.
dpa
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