Das verbotene rechtsextreme Magazin Compact liegt auf dem Rücksitz eines Autos. / Photo: DPA (dpa)
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Die Stadt Gera hat die Genehmigung einer Kundgebung des rechtsextremen Spektrums mit Bezügen zum verbotenen Magazin „Compact“ mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit begründet. Dieses gelte „genauso für andersdenkende Minderheiten wie für Menschen, die sich für Ziele einsetzen, die von einem Großteil der Bevölkerung geteilt werden“, teilte die Stadt auf Anfrage mit.

„Das Grundrecht ist nicht an eine Gesinnung oder ein vermeintlich extremistisches Verhalten gebunden.“ Auch das Thüringer Innenministerium hatte zuvor erklärt, die Kundgebung habe unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit gestanden.

Am Samstag hatten sich nach Polizeiangaben etwa 320 Teilnehmer zu einer Kundgebung in Gera getroffen, die unter dem Motto „Wir für Frieden und Freiheit“ angemeldet und von der Ostthüringer Stadt genehmigt war. Es gab bei dem Treffen Anspielungen auf das „Compact“-Verbot. Auf Videos in sozialen Netzwerken ist ein Auftritt des Herausgebers des seit Mitte Juli verbotenen Monatsmagazins, Jürgen Elsässer, und des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner in Gera zu sehen. Anmelder der Kundgebung war ein bekannter Rechtsextremist.

Die Anmeldung für Gera ging laut Stadtverwaltung am vergangenen Mittwoch zunächst mündlich ein. An diesem Tag hatten die zuständige Polizeiinspektion Halle und das Innenministerium in Magdeburg bestätigt, dass eine Verbotsverfügung für die Veranstaltung in Sachsen-Anhalt übergeben worden sei. Diese war vom Verwaltungsgericht Halle am Freitag bestätigt worden. Die konkrete Anmeldung der Kundgebung in Gera mit allen erforderlichen Daten folgte laut Stadt am vergangenen Donnerstag.

dpa