Ein früherer Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist wegen Korruptionsverdachts angeklagt worden. Dem 55-Jährigen werden Bestechlichkeit in 101 Fällen, schwere Untreue in 55 Fällen sowie Steuerhinterziehung in neun Fällen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte. Der Oberstaatsanwalt soll unter anderem Gutachten für die Justiz vergeben haben und dafür einen Teil des Geldes erhalten haben, das die damit beauftragten Unternehmen dafür eingenommen hatten. Zwischen August 2015 und Juli 2020 soll so eine Summe von rund 280.000 Euro an den Beamten geflossen sein. Der Fall hatte weit über Frankfurt hinaus Aufmerksamkeit erregt, weil der Beschuldigte in seiner Funktion bei der Generalstaatsanwaltschaft selbst gegen Wirtschaftskriminalität und Abrechnungsbetrug ermittelte. Die Ermittlungen gegen ihn selbst wurden 2019 eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft erhob zugleich Anklage wegen Bestechung in 82 Fällen gegen einen 56 Jahre alten Unternehmer aus dem Hochtaunuskreis, der mit dem Justizbeamten befreundet sein soll und dessen Firma in vielen Fällen beauftragt wurde. Dem Mann werden außerdem vier Fälle von Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Wirtschaftshilfen vorgeworfen. Mehr zum Thema: Awo-Skandal: Staatsanwaltschaft bestätigt Anklage gegen Frankfurter OB
2 Juni 2022
Oberstaatsanwalt wegen Korruptionsverdachts angeklagt
Wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit in 101 Fällen wurde in Frankfurt am Main ein früherer Oberstaatsanwalt angeklagt. Er soll unter anderem befreundete Unternehmen mit Gutachten für die Justiz beauftragt und einen Teil des Honorars kassiert haben.
dpa
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