In Nordrhein-Westfalen müssen die Beschäftigten in Betrieben der Fleischindustrie künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Wie die Staatskanzlei in Düsseldorf am Samstag mitteilte, schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, dass diese Vorgaben ab dem 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten gelten - unabhängig davon ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handelt.
Zudem werden die Betriebe verpflichtet, die Namen und Adressen aller Menschen, die sich auf dem Betriebsgelände befinden, zu erheben und für vier Wochen aufzubewahren, um sie gegebenenfalls den Behörden vorlegen zu können.
„Die Vorfälle in Coesfeld und Gütersloh zeigen: Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs beziehungsweise eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten“, erklärte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Darum wollen wir den Infektionsschutz noch einmal deutlich stärken.“
Das frühzeitige Erkennen von Infektionen sei ein zentraler Schlüssel dazu. „Für die Kontaktpersonennachverfolgung ist es zudem zwingend notwendig, die aktuellen Kontaktdaten der Menschen zu haben, die sich auf dem Betriebsgelände aufgehalten haben“, fügte Laumann hinzu. „Es kann nicht sein, dass bei einem Ausbruchsgeschehen die Behörden vor Ort tagelang diesen Daten hinterherlaufen müssen.“
AFP
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