Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gilt ab diesem Donnerstag, doch bei den Einbürgerungsbehörden gibt es dazu schon seit Wochen viele Anfragen. Das zeigt eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Landesregierungen und Stadtverwaltungen. Um den erwarteten Anstieg der Zahl der Einbürgerungsanträge bewältigen zu können, setzen sie vor allem auf eine Digitalisierung der Prozesse.
„Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts des Bundes in diesem Frühjahr erwarten wir in 2024 erneut erheblich steigende Zahlen bei den Einbürgerungsanträgen und den Einbürgerungen“, sagt Annette Kindel, Leiterin des Hamburger Amts für Migration. In der Hansestadt waren im vergangenen Jahr 7537 Menschen Deutsche geworden. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres gab es in Hamburg 3128 Einbürgerungen.
Anspruch auf Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren
Das von der Ampel-Koalition formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Und, was für einige potenzielle Antragsteller vielleicht noch wichtiger ist, Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.
Das Gesetz sei ein wichtiges Signal an Menschen mit Migrationsgeschichte, „dass wir sie sehen, sie anerkennen und dass wir sie demokratisch teilhaben lassen“, sagt die Bundestagsabgeordnete Filiz Polat von den Grünen. Es sei aber auch ein Zeichen gegen den „Rechtsruck“.
Die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch betont, dass mit der Reform zwar Fristen verkürzt, aber nicht die Anforderungen gesenkt würden. Sie sagt: „Es gibt keine Einbürgerung mehr für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.“ Außerdem müsse die Einbürgerungsbehörde künftig auch bei Bagatelldelikten nachfragen, ob es womöglich ein rassistisches beziehungsweise antisemitisches Tatmotiv gab.
Die Union hält die Reform insgesamt für falsch und würde das Gesetz im Falle eines Wahlsiegs in der nächsten Legislaturperiode ändern. „CDU und CSU werden diese misslungene Reform rückgängig machen“, sagt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU). „Die doppelte Staatsbürgerschaft muss die Ausnahme bleiben und beschränkt auf Staaten, die unsere Werte teilen“, begründet er die Ablehnung seiner Fraktion.