Die Bundesregierung will das Staatsangehörigkeitsrecht reformieren. Am Freitag wurde ein entsprechender Entwurf des Bundesinnenministeriums den anderen Ressorts der Bundesregierung zur Abstimmung zugeleitet.
Die geplante Reform sieht mehrere Änderungen bezüglich der Einbürgerung vor. Im TRT Deutsch-Interview hatten mehrere Vertreter türkischer Nichtregierungsorganisationen in Deutschland bereits mitgeteilt, dass sie die Reformpläne begrüßten. Doch welche Änderungen sind konkret geplant?
Keine Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit erforderlich
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, soll dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufgeben müssen. Besonders türkische Staatsbürger begrüßen diese geplante Änderung. Marokkaner oder Iraner etwa müssen derzeit ihre Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht aufgeben, Türkischstämmige hingegen im Regelfall schon. Diese Novelle würde vor allem ihnen zugutekommen.
Erleichterungen beim Sprachnachweis für Gastarbeiter-Generation
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben für ein „modernes Staatsangehörigkeitsrecht“ lockert zudem für bestimmte Gruppen die Anforderungen an den Erwerb der deutschen Sprache. Dieser ist im Regelfall Voraussetzung für die Einbürgerung. Außerdem wird die Mindestaufenthaltszeit bis zur Antragstellung verkürzt.
In dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, dass es Erleichterungen beim Sprachnachweis geben sollte und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest für alle Ausländer wegfallen sollte, die mindestens 67 Jahre alt sind. Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, der in den ersten Jahren in Deutschland keine Sprachkurse offen standen. Profitieren sollen aber nicht nur ältere Menschen, die über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen sind, sondern alle Angehörigen dieser Altersklasse. Auf eine schriftliche Prüfung wird in diesem Fall verzichtet. Das hilft etwa Analphabeten, die es unter den früheren Gastarbeitern gibt.
Außerdem soll es, was den Sprachnachweis angeht, auch für jüngere Einbürgerungswillige eine Härtefallregelung geben. In Ausnahmefällen - etwa wegen der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds - soll es ausreichen, sich ohne nennenswerte Probleme im Alltag in deutscher Sprache mündlich verständigen zu können.
Einbürgerung nicht mehr nach acht, sondern fünf Jahren
Der Entwurf sieht generell die Möglichkeit zur Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland vor - bisher waren es acht. Bei besonderen Integrationsleistungen - etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen - sollen drei Jahre ausreichen.
Optionspflicht soll wegfallen
Die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Das bedeutet, dass sie sich als junge Erwachsene nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden müssen.
Die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts eines Elternteils wird zudem von acht auf fünf Jahre verkürzt.
Ende für die Voraussetzung „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“
Die 2019 eingeführte Einbürgerungsvoraussetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ soll aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen werden. Eine Einbürgerung kommt allerdings dem Entwurf zufolge nicht infrage, wenn „der Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist oder er durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptiert“.
12 Jan. 2023
TRT Deutsch und Agenturen
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