Symbolbild. Auf dem T-Shirt eines Rechtsextremisten steht: „Wir klagen nicht, wir kämpfen". (dpa)
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Nach der Brandstiftung an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Turnhalle im brandenburgischen Nauen 2015 müssen die drei rechtskräftig überführten Täter knapp 2,9 Millionen Euro an Schadensersatz zahlen. Das hat das Landgericht Potsdam am Dienstag entschieden, wie eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Die Summe in Höhe von 2.891.184, 99 Euro muss an die Ostdeutsche Kommunalversicherung als Klägerin gezahlt werden. Unter den drei verurteilten Tätern ist auch der frühere Nauener NPD-Stadtverordnete Maik Schneider. (AZ: 11 O 242/18)

Den Vorschlag eines Täters, sich mit insgesamt 10.000 Euro in kleinen Ratenzahlungen an der Schadensbegleichung zu beteiligen, hatte die Versicherung Ende Juli abgelehnt. Gegen einen der Täter war bereits zuvor ein rechtskräftiges sogenanntes Versäumnisurteil ergangen.

Bei dem Anschlag im August 2015 brannte die Sporthalle vollständig aus, bevor dort Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Schneider und ein weiterer Mann waren bereits in einem Strafprozess unter anderem wegen der Brandstiftung vom Landgericht Potsdam zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Das Strafmaß für Schneider war Mitte August neu festgesetzt worden, weil der Bundesgerichtshof zuvor Fehler bei der Bildung der Gesamtstrafe bemängelt hatte. Der Neonazi muss nun wegen der Brandstiftung und weiterer Straftaten für acht Jahre und drei Monate in Haft.

Quelle: epd

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