In München gilt nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen seit Freitag an ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum. Der Warnwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen war am Freitag nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überschritten und lag bei 35,27. „Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben“, sagte ein Sprecher der Stadt. Der Verkauf von Alkohol ist ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens verboten. Zudem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr nicht mehr konsumiert werden. Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 150 Euro für den Alkoholkonsum und von mindestens 500 Euro für den Verkauf von Alkohol. Die Stadt begründet die Maßnahme damit, dass das Durchschnittsalter der Corona-Infizierten in München sich seit Beginn der Pandemie von 61 Jahren auf 32 Jahren reduziert habe. Besonders jüngere Menschen träfen sich zum gemeinsamen Alkoholkonsum, ohne Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.
Auch in anderen bayerischen Städten gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon vor Wochen die Kommunen aufgefordert, den Erlass entsprechender Regelungen zu prüfen. In Bamberg und Nürnberg ist es in Teilen der Altstadt bereits verboten, an den Wochenenden abends Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen.