Im Missbrauchsfall Münster hat ein Gutachter Schwachstellen im Umgang des Jugendamtes mit frühen Vorwürfen gegen eine der Schlüsselfiguren der Affäre, Adrian V., offengelegt. „Das Jugendamt hat seine Zweifel zwar dokumentiert, aber den Zweifeln und Irritationen ist nicht intensiver nachgegangen worden, entweder um sie zu verwerfen oder zu bestätigen“, zitierte die Stadt den Gutachter Prof. Dr. Christian Schrapper. „Heute würde man da sicher einiges anders machen.“
Adrian V., ein 27-jähriger IT-Mann aus Münster, gilt als Schlüsselfigur in einem der größten Fälle schweren Missbrauchs der vergangenen Jahre: Er ist derjenige, dem die meisten Taten zur Last gelegt werden, und er soll seinen Ziehsohn immer wieder anderen Männern für schlimmste Gewalttaten überlassen haben.
Er war dem Jugendamt in Münster schon lange vor Aufdeckung der Taten bekannt. Bereits 2014 informierte die Staatsanwaltschaft den Kommunalen Sozialdienst der Stadt Münster über eine Anklage gegen Adrian V. wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material. Das Jugendamt musste deshalb klären, ob dadurch der damals Fünfjährige gefährdet war.
„Mit dem Wissen von heute hätte man die Opfer besser schützen können“, betonte Schrapper. Die Arbeit des Jugendamtes der Stadt Münster könne aber nicht an den heutigen, sondern müsse an den damals geltenden Vorgaben und den zu dieser Zeit in Münster üblichen Verfahrensweisen gemessen werden. „Nach diesem Maßstab sind in der Arbeit des Jugendamtes der Stadt Münster im Fallkomplex um den mutmaßlichen Haupttäter Adrian V. zwar deutlich Schwächen erkennbar, in der Summe aber haben die Fachkräfte sachkundig und sorgfältig gehandelt – auch wenn sie damit den Jungen nicht schützen konnten“, zitierte die Stadt den Gutachter.
Die Mutter und Lebensgefährtin von Adrian V. habe sowohl vor dem Jugendamt, als auch dem Familiengericht den Anschein erweckt, sich ihrer Schutz- und Sorgepflichten für ihren Sohn bewusst zu sein und diese auch erfüllen zu können, berichtete der Experte. Dass die Mutter einen Missbrauch an ihrem eigenen Kind gedeckt haben könnte, sei damals für die Mitarbeiter des Jugendamtes kein nahe liegender Verdacht gewesen. Dennoch hätte das Jugendamt nach Einschätzung Schrappers stärker und auch gegen den Willen der Mutter auf einem direkten Kontakt zu deren Sohn bestehen sollen und sich genauer über die Lebenssituation der Frau informieren müssen.
Schrapper war von der Stadt Münster mit der Überprüfung ihres Vorgehens im Umgang mit Adrian V., dessen Lebensgefährtin und deren Sohn beauftragt worden.
Mehr zum Thema: Missbrauchsgutachten: Kardinal Woelki räumt Fehler ein
5 Feb. 2021
dpa
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