Mutmaßlich Betroffene von Diskriminierung durch Bundesbehörden haben sich einem Medienbericht zufolge in den vergangenen Jahren in mehr als 1300 Fällen an die zentrale Schlichtungsstelle gewandt. Seit 2017 gebe es 1328 Fälle, berichteten die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Sonntagsausgaben) unter Berufung auf eine Sprecherin der beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten Stelle.
Nachdem die Anträge dem Bericht zufolge von 2017 bis 2022 bei jährlich unter 200 gelegen hatten, stiegen sie 2023 auf 267 an. 2024 sind den Angaben zufolge bislang 57 Anträge eingegangen.
Die Schlichtungsstelle ist den Angaben zufolge zuständig, wenn sich Menschen mit Behinderungen von Bundesbehörden und -einrichtungen diskriminiert fühlen. Bei den Anträgen gehe es beispielsweise um das Benachteiligungsverbot, welches das Schlechterstellen etwa von Menschen mit Behinderungen untersagt. Weitere Fälle drehen sich den Angaben nach beispielsweise um die bauliche Barrierefreiheit oder um Websites, die nicht barrierefrei gestaltet sind.
Seit Juli 2021 ist die Schlichtungsstelle dem Bericht zufolge darüber hinaus zuständig, wenn Menschen mit Behinderungen mit einem Assistenzhund der Zutritt zu einer öffentlich zugänglichen Einrichtung verweigert wird. Als Beispiel nennt die Stelle auf ihrer Website etwa Supermärkte.