Archivbild: Christian Lindner. / Photo: DPA (dpa)
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FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat die Berliner Justiz wegen Berichten über eine Immobilienfinanzierung von Parteichef und Bundesfinanzminister Christian Lindner scharf kritisiert. „Berichte darüber, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Christian Lindner prüfe, um dem Verdacht einer möglichen Vorteilsname nachzugehen, sind eine politische Charakterlosigkeit und eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung sondergleichen, die personelle Konsequenzen nach sich ziehen muss“, schrieb Kubicki in einer am Montag verbreiteten Mitteilung. Er forderte: „Die Berliner Justizsenatorin sollte zurücktreten, mindestens aber die Generalstaatsanwältin entlassen.“

Kubicki, der auch Vizepräsident des Bundestages ist, wies darauf hin, dass über die Aufhebung der Immunität nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ausschließlich der Deutsche Bundestag entscheide. Zur Aufnahme von Ermittlungen bedürfe es einer gesonderten Aufhebung der Immunität nicht, sondern ausschließlich einer Mitteilung an die Präsidentin des Deutschen Bundestages. Eine Aufhebung der Immunität sei nur erforderlich, wenn Durchsuchungsmaßnahmen, Verhaftungen oder Anklageerhebungen im Raum stünden. Kubicki erklärte: „Dieser bemerkenswerte Vorgang zeigt erneut, dass der Senat von Berlin dabei ist, die Bundeshauptstadt sowohl tatsächlich, als auch moralisch vollständig zu ruinieren.“

Lindner weist Vorwürfe zurück

Lindner hatte zuvor Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Kredit für seinen privaten Hauskauf zurückgewiesen. Der „Tagesspiegel“ berichtete, der Minister habe eine Video-Rede für die Bank gehalten, die seinen Hauskauf finanziere. Nun prüfe die Staatsanwaltschaft die Aufhebung von Lindners Abgeordneten-Immunität, schreibt die Zeitung. Lindners Anwalt Christian Schertz teilte am Sonntag mit: „Seine private Immobilienfinanzierung hat Herr Lindner lange vor der Übernahme seines Ministeramtes begonnen. Alle Konditionen waren stets marktüblich. Die Gewährung eines kurzen Grußworts zu Jubiläen wie dem hundertjährigen Bestehen einer Bank gehört zur regulären Amtsführung eines Ministers.“

dpa