Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, hat das geplante Recht auf eine Quittung bei Bundespolizei-Kontrollen begrüßt. „Das schafft mehr Transparenz”, erklärte sie am Mittwoch. Die Wirkung der Kontrollquittungen und die Kontrollpraxis sollten wissenschaftlich evaluiert werden. Eine von der Bundesregierung geplante Reform des Bundespolizeigesetzes sieht vor, dass künftig alle von der Bundespolizei Kontrollierten das Recht haben, eine Bescheinigung über die Kontrolle ausgestellt zu bekommen. In dieser soll der Grund für die Kontrolle festgehalten sein.
Das neue Gesetz, über welches das Bundeskabinett am Mittwoch beriet, soll auch das im Grundgesetz verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung enthalten. Alabali-Radovan begrüßte auch diese Neuerung: „Rassismus darf in unserer Mitte und in der Polizei keinen Platz haben”, erklärte sie dazu. Alle müssten jederzeit auf den Schutz der Polizei zählen können. Trotz der vorbildlichen Arbeit vieler Polizeikräfte berichteten jedoch Menschen immer wieder von rassistischen Vorurteilen und Diskriminierung im Kontakt mit der Polizei.
Mit der Gesetzesreform soll das Bundespolizeigesetz neugefasst und -strukturiert werden. Dies ist laut Bundesinnenministerium notwendig, da das geltende Gesetz zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst wurde.
Throm: Reform von Bundespolizeigesetz stellt Beamte unter Generalverdacht
Die Union hat das von der Bundesregierung geplante neue Bundespolizeigesetz scharf kritisiert. „Die Pläne der Ampel für eine Reform des Bundespolizeigesetzes sind unzeitgemäß und stellen die eigenen Polizeibeamten unter Generalverdacht”, erklärte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Alexander Throm (CDU) am Mittwoch. Um auch im 21. Jahrhundert erfolgreiche Polizeiarbeit leisten zu können, brauche die Bundespolizei zeitgemäße Befugnisse und Kompetenzen.