Kind mit Kuscheltier / Photo: DPA (dpa)
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Die Zahl der bekanntgewordenen Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist im vergangenen Jahr gestiegen. Da die Polizei bei dieser Art von Straftaten von einem großen Dunkelfeld ausgeht, ist das alleine jedoch noch kein alarmierender Befund, wie im Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2023 festgehalten wird.

Demnach wurden der Polizei im vergangenen Jahr 16.375 Fälle bekannt, in denen Kinder sexuell missbraucht wurden - ein Anstieg um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im gleichen Zeitraum wurden zudem 1.200 Straftaten aktenkundig, bei denen Jugendliche sexuell missbraucht wurden. Die Zahl der Fälle, in denen es um Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ging, nahm - vor allem aufgrund zahlreicher Hinweise aus dem Ausland - um 7,4 Prozent auf rund 45.000 Fälle zu.

Viele Fälle tauchen nicht in der Statistik auf

In dem Lagebild verweist das Bundeskriminalamt (BKA) darauf, dass die Zahl der aufgedeckten Fälle von Kindesmissbrauch stark mit der polizeilichen Kontrolltätigkeit und dem Anzeigeverhalten zusammenhänge. „Insofern dürfte es auch aufgrund intensivierter polizeilicher Tätigkeiten im Deliktsbereich in den letzten Jahren zu einer Aufhellung des Dunkelfelds gekommen sein“, heißt es in dem Bundeslagebild weiter.

Das BKA weist außerdem darauf hin, dass die zahlreichen Fälle, in denen sich nach Hinweisen vor allem aus den USA kein potenzieller Tatort in Deutschland ermitteln lasse, nicht in die Statistik einfließen. Grund dafür, dass entsprechende Ermittlungen teils ins Leere laufen, sei die in Deutschland ausgesetzte Mindestspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten - speziell IP-Adressen.

Bilder und Videos von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen werden im Internet tausendfach geteilt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das BKA sprechen sich schon länger für eine neue rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation aus. Sie kritisieren, dass einige Provider keine Daten mehr speicherten, weshalb es dann gar keine Informationen mehr gebe, auf die man für Ermittlungen zugreifen könne.

Im April einigten sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dann aber auf das Quick-Freeze-Verfahren. Bei diesem Verfahren werden Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung besteht. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorhaben dauert noch an. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

dpa