Hartz-IV-Regelsatz: Kabinett stimmt Erhöhung um drei Euro zu (Symbolbild) (dpa)
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Die Hartz-IV-Sätze werden zum Jahreswechsel um wenige Euro ansteigen. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer Erhöhung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsende um drei Euro auf 449 Euro zu. Der Regelsatz für Jugendliche ab 14 Jahren steigt um ebenfalls drei Euro auf 376 Euro. Ehegatten und Partner erhalten künftig 404 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 360 Euro. Auch hier liegt das Plus bei jeweils drei Euro im Monat. Zudem beträgt der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 283 Euro im neuen Jahr 285 Euro pro Monat. Für die Sechs- bis 13-Jährigen erhöht sich der Satz um ebenfalls zwei Euro auf 311 Euro. Die Kabinettsvorlage stammt aus dem SPD-geführten Bundessozialministerium.

Opposition kritisiert „mickrige“ Erhöhung

Linkspartei und Grüne kritisierten die anvisierten Erhöhungen als zu gering. „Die Anhebung der Regelsätze um mickrige drei Euro im Monat ist kaum mehr als ein Almosen“, erklärte Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl. „Die gestiegenen Verbraucherpreise lassen das Geld schneller verpuffen, als es auf dem Konto ist.“ Ferschl forderte, den Hartz-IV-Regelsatz als „Sofortmaßnahme“ auf 658 Euro zu erhöhen. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte den Umfang der Erhöhung als „unverantwortlich, kalt und bitter“. Der Grünen-Sozialpolitiker Sven Lehmann forderte „als ersten Schritt“ eine Anhebung der Sätze um mindestens 50 Euro. „Dass diese Erhöhung nun unterhalb der Inflationsrate liegt, belegt die realitätsfernen Berechnungswege.“ Der Hartz-IV-Regelsatz wird jährlich neu festgelegt. Die Bundesregierung stützt sich bei ihrer Berechnung auf einen fiktiven Korb von Waren und Dienstleistungen, die aus ihrer Sicht für das Existenzminimum notwendig sind.

AFP