Baden-Württemberg plant erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte. (dpa)
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Angesichts der stockenden Impfungen nimmt die Debatte über strengere Corona-Vorgaben für Ungeimpfte weiter Fahrt auf. Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, sprach sich schon jetzt für eine bundesweite Ausdehnung von Zugangsmöglichkeiten nur für Geimpfte und Genesene aus - nicht aber für negativ Getestete. Vorreiter bei schärferen Maßnahmen gegen Ungeimpften ist das Bundesland Baden-Württemberg. „Wir kommen aktuell leider nur langsam voran“ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte erneut deutlich, dass für den Herbst und Winter mehr Impfungen wichtig seien. Vollständig mit der meist nötigen zweiten Spritze geimpft sind jetzt 51,3 Millionen Menschen oder 61,7 Prozent der Bevölkerung. Spahn schrieb auf Twitter: „Wir kommen aktuell leider nur langsam voran.“ Zwar seien nun 72,4 Prozent der Erwachsenen geschützt. „Aber noch sind zu viele ungeimpft, um die Pandemie zu überwinden.“ Nächste Woche sollen bundesweit viele unkomplizierte Impfgelegenheiten angeboten werden. Montgomery sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es müsse alles dafür getan werden, um „die vierte Welle zu brechen, bevor sie dramatisch wird“. Deshalb solle jetzt bundesweit überall dort, wo es möglich ist, eine 2G-Regel einführen - also Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Wo es nicht praktikabel wäre, Ungeimpfte auszuschließen, wie etwa im öffentlichen Nahverkehr, müsse die 3G-Regel gelten - also Zugang auch für negativ Getestete. Ungeimpfte sollten dort aber einen PCR-Test vorweisen müssen, ein Schnelltest dürfte nicht ausreichen. Harte 2G-Regel in Baden-Württemberg bei Überlastung der Kliniken Baden-Württemberg plant einschneidende Beschränkungen für ungeimpfte Erwachsene im Fall einer Überlastung der Kliniken mit Corona-Patienten. Würden künftige Grenzwerte überschritten, soll die harte 2G-Regel gelten, wie der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Dann hätten Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen und müssten soziale Kontakte daheim auf ein Minimum reduzieren. Die neue Verordnung soll am Montag in Kraft treten. Bund und Länder hatten für Herbst und Winter beschlossen, dass in bestimmten Innenräumen wie Veranstaltungen oder in der Gastronomie vorerst die 3G-Regel gelten soll. Über eine mögliche Einführung auch in Fernzügen gibt es Streit in der Bundesregierung - dabei geht es aber nicht um den Nahverkehr mit S-Bahnen und Regionalzügen. Warnungen aus der Opposition Aus der Opposition kamen Warnungen vor einer Ausdehnung der 2G-Regel, die manche private Veranstalter schon anwenden. FDP-Fachpolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte: „Es ist nicht zielführend, Menschen den Zutritt zum öffentlichen Leben zu erschweren.“ Wenn das Risiko einer tagesaktuell getesteten Person, jemanden anzustecken, gering sei, müssten dieselben Grundrechte wie für Genesene oder Geimpfte gelten. Diskutiert wird auch darüber, Nicht-Geimpften Verdienstausfälle, nicht mehr vom Staat aus auszugleichen, die wegen Quarantäne entstehen. Dies sieht das Infektionsschutzgesetz schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. „Bis 15. September wird jeder eine Impfmöglichkeit gehabt haben“ Baden-Württemberg hatte dies bereits angekündigt - und laut Gesundheitsministerium sei davon auszugehen, dass bis 15. September jeder eine Impfmöglichkeit gehabt haben werde. In Rheinland-Pfalz soll dies zum 1. Oktober umgesetzt werden, wie das Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte. Spahn hatte grundsätzlich Sympathie für eine solche Argumentation erkennen lassen. Es sei wie bei kostenlosen Test, die vom Steuerzahler finanziert werden: Er sehe nicht ein, „warum auf Dauer andere zahlen sollen, wenn sich jemand nicht für die kostenlose Impfung entscheidet, obwohl er könnte.“ Die Handhabung liege aber bei den Ländern.

dpa