Symbolbild (dpa)
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Am Montag drehte sich das Geschehen im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Hanauer Attentat um den Notruf bei der dortigen Polizei. Dabei standen die Aussagen eines früheren Dienstgruppenleiters und eines Staatsanwaltes im Mittelpunkt, wie die „hessenschau“ berichtete.

Was die Beamten sagten, bestätigte Vorwürfe von Opfer-Familien, die erneut auf den Zuschauerplätzen dabei waren: Derart schlecht hätte ein Polizei-Notruf im Jahr 2020 nicht aufgestellt sein müssen. Schon vor einem Jahr gab es Kritik dafür, dass die Staatsanwaltschaft Hanau nicht gegen die Polizei ermitteln wolle. Und das, obwohl der Notruf nur zwei freie Leitungen ohne Umleitung auf eine andere Dienststelle hatte. Und obwohl zeitweise nur eine Beamtin am Apparat saß.

Staatsanwalt: „Bin kein Zyniker“

Er sei kein Zyniker, beteuerte der Staatsanwalt. Auch wenn ihm das in diesem Fall von Kritikern vorgeworfen werde. Der Mann wandte sich an die Familienangehörigen im Saal, er nannte alle Opfer nacheinander beim Namen, um seine Anteilnahme zu betonen. Aber er wiederholte auch seinen juristischen Befund: Es gebe nun einmal keine Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten.
Und auch keine Anhaltspunkte dafür, dass mit Vili Viorel Păun eines der Opfer noch leben könnte, wenn der Notruf auf dem Stand der Zeit gewesen wäre. Das aber glaubt Păuns Familie: Der Sohn, der den Täter verfolgte und von diesem erschossen wurde, hatte nachweislich mehrfach beim Notruf angerufen. Aber er kam nicht durch.
Hätte ein Notruf-Polizist den tapferen Mann nicht doch warnen und ihn stoppen können? Der Staatsanwalt bezeichnete dies als „hypothetische Kausalität“ und damit als reine Spekulation. Die Morde seien so „blitzschnell“ binnen fünf Minuten an zwei Orten verübt worden, dass ein besserer Notruf kaum geholfen hätte. Zumal die Polizei immerhin schon nach wenigen Minuten am Ort des Geschehens gewesen sei.

Am Abend des Attentats unterbesetzt

Der Staatsanwalt beschrieb den Notruf als technisch veraltet. Jahrelang sei intern bereits darüber geklagt worden. Da ein Umzug in ein neues Polizeipräsidium anstand, wurde kein Geld mehr in eine verbesserte Zwischenlösung investiert. Dieser Umzug wurde allerdings immer wieder verschoben.

Die Missstände bestätigte auch der als Zeuge geladene frühere Dienstgruppenleiter. Für den völlig veralteten Notruf-Arbeitsplatz gab es demnach statt eines eigenen Raums nur einen Tisch mitten in der Wache. Eine Anklopf-Funktion für Anrufer gab es ebenfalls nicht. Dafür mussten die zwei zuständigen Notruf-Beamten auch Anrufe aus dem Umland annehmen.

Am Abend des Attentats war der Notruf eigentlich unterbesetzt. Ein Polizist ließ seine Kollegin notgedrungen allein, weil er selbst zu einem Einsatz musste. Außer ihr war nun nur noch ein Praktikant da.

Dienstgruppenleiter: Anforderungen aus Kostengründen abgelehnt

Nach Meinung des Staatsanwalts ist das jedoch nicht zu beanstanden. Der Grund: Es herrschte Ausnahmezustand. Die Hanauer Polizisten mussten nicht nur wegen des Attentats in den Einsatz, sondern auch wegen einer gleichzeitigen Bombenentschärfung in Neu-Isenburg.
Auch für den Dienstgruppenleiter – der selbst in der Mordnacht nicht im Einsatz war – waren seine Kollegen ungewöhnlich schnell am Tatort. Außerdem hat die Polizei nach seiner Darstellung um die Mängel sehr wohl gewusst, aber keine Unterstützung erhalten: Schriftliche Bitten um Verstärkung oder Verteilung der Aufgaben auf andere Dienststellen seien aus Kostengründen abgelehnt worden.

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TRT Deutsch