Das am Dienstag verlautbarte Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall könnte nach Einschätzung des Verfassungsschutzes auch Auswirkungen auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben. Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst habe sich den Zielen der Verfassung verpflichtet, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. „Insofern ist eine Mitgliedschaft, eine Anhängerschaft bei der AfD durchaus kritisch zu sehen.“ Er könne sich vorstellen, dass es Einzelfallprüfungen zur Frage geben werde, ob diese Beschäftigten im öffentlichen Dienst bleiben könnten.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln.
„Es ist notwendig, dass der wehrhafte Staat auf diese Partei reagiert“, sagte Haldenwang. Die AfD sei eine Partei mit starken rechtsextremistischen Strömungen. „Die Partei steht für Rassismus, die Partei steht für Ausgrenzung von Minderheiten, die Partei steht für Verächtlichmachung unseres gesamten Systems.“ Teile der AfD peitschten die gewaltorientierte rechtsextreme Szene auf und gäben diesen Menschen die Ideologie für ihre Taten.
9 März 2022
Haldenwang: AfD-Mitgliedschaft könnte Beamten Probleme bereiten
Laut Verfassungsschutzpräsident Haldenwang könnte das jüngste Gerichtsurteil zur AfD auch Folgen für Beamte haben. Eine dortige Mitgliedschaft sei demnach problematisch. Schließlich habe sich jeder Beamte den Zielen der Verfassung verpflichtet.
dpa
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