Die Stalking-App des Weißen Rings ist inzwischen rund 20.000 Mal heruntergeladen worden. „Das ist aber noch nicht genug“, sagte der Vorsitzende der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien, Jörg Ziercke, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Rund 18.000 bis 19.000 Stalking-Straftaten seien in der Polizei-Statistik registriert, aber nur in einem Prozent davon komme es zu Verurteilungen. Das Dunkelfeld sei zudem „riesengroß“. Schätzungen gingen von mindestens 200.000 bis 300.000 Fällen aus.
Die App soll Stalking-Opfern helfen, sich zu schützen und zugleich Beweise für die Strafverfolgung zu sammeln. Dem Strafgesetzbuch zufolge müsse die Beharrlichkeit des Nachstellens gegeben sein, also mindestens fünf, sechs Handlungen, sagte Ziercke.
Das Aufbauen eines psychischen Drucks, Hinterherrufen und Schreie: Mit der No Stalk App lasse sich alles in Foto, Video und Sprache sofort aufnehmen. Dabei könnten auch Zeugen aufgenommen werden oder die eigene Verfassung dokumentiert werden. Jede dieser Aufnahmen bekomme automatisch eine digitale Orts- und Zeitangabe, werde sofort verschlüsselt, dann an einen externen Server übersandt, und anschließend auf dem Handy des Opfers gelöscht. „Dem Täter bringt es nichts, sich in den Besitz des Handys zu bringen.“
Solche ersten Handlungen könnten ausreichen, um bei der Polizei Anzeige wegen des Verdachts des Stalkings zu erstatten. Die Opfer müssten zunächst die Polizei überzeugen, dass eine Gefährdung vorliege. „Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht.“ Die Beamten könnten die Gefährder dann ansprechen und auffordern, ihr Verhalten zu unterlassen. „In 70 bis 80 Prozent hört der Stalker auf, seine Ziele weiter zu verfolgen.“
In einigen Bundesländern zeichnete sich unterdessen ein leichter Trend zu mehr Verurteilungen wegen Stalkings ab. Etwa in Bayern: Die Zahl stieg von 2018 auf 2019 von 60 auf 103. Unter den 103 Verurteilten waren 91 Männer. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es im selben Zeitraum nach Informationen des dortigen Justizministeriums einen Anstieg: von vier auf zehn.
Die nordrhein-westfälische Justiz hat im vergangenen Jahr 250 Stalker bestraft. Auch das waren etwas mehr als im Jahr zuvor, als 242 Fälle bei der Justiz aktenkundig wurden, wie das NRW-Justizministerium mitteilte.
In Hessen sind im Jahr 2019 18 Menschen wegen strafbaren Stalkings verurteilt worden. In den Jahren zuvor war die Zahl der Verurteilten von 5 im Jahr 2015 auf 19 im Jahr 2018 angestiegen, wie das Justizministerium in Wiesbaden mitteilte.
Weitgehend gleich blieben die Zahlen hingegen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. In Brandenburg sind in den Jahren 2018 und 2019 jeweils zehn Menschen wegen Stalkings verurteilt worden. In beiden Jahren waren es neun Männer und eine Frau, wie das Justizministerium in Potsdam mitteilte. 2017 und 2016 waren es allerdings weniger gewesen: jeweils sieben Verurteilte. In Sachsen-Anhalt sind sowohl 2018 als auch 2019 jeweils acht Stalker verurteilt worden (2018 alle männlich, 2019 sechs männlich). Das teilte das Statistische Landesamt auf Nachfrage mit.
Stalking wird in Paragraf 238 des Strafgesetzbuches als Nachstellung bezeichnet. Die Nachstellung kann mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte unlängst eine Verschärfung des Stalking-Paragrafen gefordert. Stalking-Opfer müssten vor besonders hartnäckigen Tätern und besonders schwerwiegenden Nachstellungen besser geschützt werden. Auch Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) macht sich dafür stark.
26 Dez. 2020
dpa
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