Polizeibeamte auf dem Gelände der Sekte in Goch. (dpa)
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Gegen einen in Goch am Niederrhein festgenommenen 58-Jährigen, der sich selbst als „Prophet“ bezeichnen soll, ist Haftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs erlassen worden. Dem Mann werde der Missbrauch eines Kindes in den Niederlanden in zehn Fällen von 2006 bis 2008 vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem stehe der Niederländer unter Verdacht, in Goch 2019 zwei Vergewaltigungen begangen zu haben. Der Haftbefehl sei zudem wegen Freiheitsberaubung einer Person beantragt worden. Am Abend ordnete das Amtsgericht Kleve Untersuchungshaft für den 58-Jährigen an.

Der Mann war am Mittwoch bei einem Großeinsatz in Goch festgenommen worden. Auf dem Gelände eines ehemaligen Klosters war die Polizei auf eine mutmaßliche Sekte gestoßen. Eine 25-Jährige soll dort gegen ihren Willen festgehalten worden sein. Sie wurde nach Polizeiangaben befreit und in Sicherheit gebracht. Auf dem Areal trafen die Beamten insgesamt 54 Personen an, darunter zehn Kinder. Es bestehe der Verdacht, dass der Mann über einen längeren Zeitraum hinweg schwere Sexualdelikte begangen habe, sagte der Staatsanwalt.

Der Niederländer soll die 25-Jährige länger als eine Woche „eingesperrt oder auf andere Weise ihrer Freiheit beraubt haben“, erläuterte der Sprecher. Sie sei inzwischen befragt worden, ebenso wie zahlreiche Zeugen. Zudem werde dem Mann Körperverletzung vorgeworfen. Opfer soll ein Mitglied der in Goch angetroffenen Gemeinschaft sein.

Laut Ermittlungsbehörde soll sich auf dem dortigen Areal einer Eventfirma mit mehreren Veranstaltungsräumen „eine Glaubensgemeinschaft etabliert haben, man kann auch sagen: eine Sekte“. Dabei handelt es sich nach ersten Erkenntnissen vermutlich um die umstrittene Vereinigung „Orde der Transformanten“ - „Orde“ ist niederländisch und bedeutet Orden.

Die Polizei sei bei dem Einsatz „äußerst behutsam“ vorgegangenen, betonte der Staatsanwalt. Auch, weil es im Vorfeld Hinweise auf Kinder gegeben habe. Ob die angetroffenen Menschen dem „Orde“ angehören und auf dem Grundstück bleiben können, war zunächst unklar. Die Ermittlungen richten sich laut Staatsanwaltschaft nur gegen den 58-Jährigen.

dpa