Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt.
Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B 1770/20.NE).
Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November will er zurück nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.
Nach der gekippten Regelung müssen sich Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen in häusliche Quarantäne begeben (Absonderung) und dürfen zehn Tage lang keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen.
„Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, schreibt das Oberverwaltungsgericht zur Begründung. Die angefochtenen Regelungen seien daher unverhältnismäßig.