ARCHIV - 24.03.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Kunden stehen in einer Filiale von Edeka. / Photo: DPA (dpa)
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Im deutschen Einzelhandel werden laut einem Zeitungsbericht weniger als ein Viertel der Beschäftigten nach Tarifvertrag bezahlt. Das geht laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe) aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Demnach ist der Anteil der Mitarbeiter in tarifgebundenen Unternehmen an allen Beschäftigten 2023 im Einzelhandel auf 22,9 Prozent gesunken.

2014 lag der Anteil der nach Tarif bezahlten Einzelhandels-Mitarbeiter noch bei 38,2 Prozent, wie das Ministerium unter Berufung auf Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Beschäftigte in tarifungebundenen Unternehmen verdienen demnach im Schnitt rund 500 Euro brutto weniger als die nach Tarif bezahlten Kollegen.

Im Einzelhandel besteht der Ministeriumsantwort zufolge zudem weiterhin ein Ost-West-Gefälle bei der Bezahlung: In Brandenburg etwa, wo am kommenden Sonntag gewählt wird, verdienten Tarifbeschäftigte durchschnittlich zwölf Euro pro Stunde weniger als in Hamburg. Das höchste Bruttomonatsentgelt bekamen der Antwort zufolge Männer in tarifgebundenen Unternehmen in Westdeutschland mit 4727 Euro. Das niedrigste Bruttomonatsentgelt erhielten dagegen nicht tarifgebundene Frauen aus Ostdeutschland mit 2682 Euro. Insgesamt verdienten tarifgebundene Beschäftigte 4379 Euro im Monat, nicht tarifgebundenen Mitarbeiter dagegen durchschnittlich nur 3867 Euro.

„Die Lage für Beschäftigte im Einzelhandel lässt sich wie folgt zusammenfassen: Prekäre Arbeitsbedingungen und miese Löhne“, sagte die Linken-Politikerin Susanne Ferschl der Zeitung. In der Branche befinde sich die Tarifbindung „im Sturzflug“ und die Bundesregierung sehe bislang tatenlos zu. Ferschl sprach von einem „Schlag ins Gesicht für die Beschäftigten, die zu Corona-Zeiten noch als systemrelevant bezeichnet wurden“. Sie forderte, die Tarifbindung durch eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu verbessern. Zudem müsse der Mindestlohn sofort auf 60 Prozent der Durchschnittseinkommen erhöht werden.

Um die sinkende Tarifbindung zu stoppen, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vergangene Woche einen Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz vorgelegt. Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, sollen demnach künftig dazu verpflichtet werden, ihre Angestellten nach Tarifvertrag zu bezahlen.

dpa