Ein Eilantrag gegen das Verbot des Vereins „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) ist vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Landesinnenministerium gehe zu Recht davon aus, dass der Verein sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte, indem er kontinuierlich gegen den Staat Israel hetze, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Nordrhein-Westfalen hatte die Organisation im Frühling verboten.
Alle ihre Aktivitäten wurden untersagt, auch die Kennzeichen und Symbole dürfen nicht mehr genutzt werden. Die Wohnungen der hochrangigen Vertreter wurden nach Beweismitteln durchsucht. Außerdem wurde das komplette Vermögen des Vereins beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen.
Das Landesinnenministerium begründete sein Verbot damit, dass sich die Gruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Gegen das Verbot wandte sich der Verein an das Oberverwaltungsgericht. Mit dem Eilantrag wollte PSDU erreichen, dass das Verbot bis zur endgültigen Entscheidung über eine Klage ausgesetzt wird. Das Gericht prüfte das Verbot im Eilverfahren und lehnte ab.